Kita-Lärm: Eltern fordern Hilfe vom Senat

Der Landeselternausschuss (LEA) – bei Kitas so etwas wie die Elternkammer bei den Schulen – hat sich mit dem Urteil des OVG zur Kita Reventlowstraße befasst. Er fordert eine Globalrichtlinie vom Senat, um das Problem endgültig und für alle künftigen Hamburger Kitas zu regeln. Juristen sehen diese Lösung allerdings skeptisch – eine Richtlinie würde das Baurecht nicht aushebeln. Wir dokumentieren.

Stellungnahme zur Pressemitteilung und zum Urteil 2 Bs 171/08 des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht zur Kita Reventlowstraße

LEA Hamburg fordert vom Senat Globalrichtlinie zu Kitas in Wohngebieten

In der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts zur Schließung der Kita in der Reventlowstraße heißt es in der Urteilsbegründung: ‚Auf die Einhaltung der planerischen Ausweisung hätten die Antragsteller (die Anwohner) einen Anspruch.’

Eine planerische Anweisung von 1955, denn für die Reventlowstraße gilt noch die Baupolizeiverordnung von 1938, die man heute auch in Hamburger Antiquariaten vergeblich sucht, weil für die betroffene Straße seit Jahrzehnten kein Bebauungsplan mehr verabschiedet wurde. Der alte Baustufenplan kennzeichnet das Gebiet als besonders geschütztes Wohngebiet. Was in einer aktuellen Bebauungsplanung nichts anderes heißt als ‚reines Wohngebiet’. Nach der aktuellen
Baunutzungsordnung gäbe es dann auch einen Rechtsanspruch auf Spielplätze und soziale Einrichtungen wären im Einzelfall zu genehmigen.

In dem ‚reinen Wohngebiet’ rund um die Reventlowstraße gibt es zwar ein Hotel, eine Gaststätte, eine Rechtsanwaltskanzlei, Ärzte und dazu noch eine S-Bahn direkt an der Grundstücksgrenze, aber eine Kita war den Anwohnern dann doch zu viel. Dem Gericht auch, aber da schon so viele wohnfremde Einrichtungen da sind, hätte eine ‚kleine Kita’ dann doch genehmigt werden müssen. Mit ihren maximal sechzig Kindern liegt die Kita Reventlowstraße zwar klar unter dem Hamburger Durchschnitt, aber nachdem die Richter einfach mal die großen Kitas der Vereinigung rausrechneten, war sie dann doch zu groß.

So stellt das Oberverwaltungsgericht es dann auch in seinem Urteil sehr klar dar: ‚… verfügen die Kinder bzw. ihre Eltern gegenüber der Antragsgegnerin (den Anwohnern) über keine rechtlich geschützte Position’.

Oder im Klartext: Keine Kitas in Wohngebieten. Der Trend in Hamburg heißt: Kinderbetreuung ja – aber nicht vor meiner Haustür „Wenn selbst zuständige Behörden unsicher über Rechtslage sind, besteht Nachholbedarf nach Überarbeitung der Gesetze mit klarer, positiver Signalwirkung“
fordert LEA Vorstand Bodo Heuer, „denn Lippenbekenntnisse zu Kinderfreundlichkeit schaffen keine Kita-Plätze.“

Der LEA Hamburg fordert den Senat der Hansestadt Hamburg auf, eine Globalrichtlinie zu Kindertagesstätten in Wohngebieten zu beschließen, in der er Kindertagesstätten als zeitgemäßen Bestandteil von Wohngebieten legitimiert.

Der LEA Hamburg fordert das Bezirksamt Altona auf, einen Bebauungsplan nach BauNVO zu erlassen, in dem das betroffene Gebiet, selbst wenn es den Status als reines Wohngebiet behält, die Nutzung von Anlagen für soziale Zwecke im Einzelfall ausdrücklich zulässt.

Der LEA Hamburg empfiehlt dem Betreiber die Schließung seiner Kindertagesstätte in der Reventlowstraße und eine Neueröffnung des Standortes durch eine freiberuflich tätige Erzieherin mit bis zu zehn Angestellten, deren Tätigkeit durch die Globalrichtlinie für freie Berufe in Wohngebieten des Senats vom 14.07.1998 und die zugrunde liegende BauNVO des Bundes ausdrücklich erlaubt wird. Dies würde dann das Verwaltungsgericht dazu zwingen, darüber zu urteilen, ob es sich bei den Geräuschen spielender Kinder um ‚unzumutbare betriebsbedingte Emissionen handelt’.

Den klagenden Anwohnern empfiehlt der LEA nun endlich auch beim Verwaltungsgericht gegen die S-Bahn an der Nordgrenze ihres Grundstücks zu klagen, die mit 110 db deutlich lauter als spielende Kinder ist. Die Richter müssten bei konsequenter Anwendung ihres Rechtsverständnisses umgehend den Betrieb der Bahn stoppen oder doch zumindest eine Lärmschutzwand errichten lassen.

Außerdem empfiehlt der LEA Hamburg auf Grund des Bundesimmissionsschutzgesetzes den Betreibern von Kindertagesstätten seine Mitarbeiter proaktiv mit dem ab 85 db vorgeschriebenen Gehörschutz auszustatten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Kinder den Normpegel von 80 db für ‚Kinderlärm’ überschreiten. Alternativ hierzu käme natürlich auch eine
Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Betracht, die final klarstellt, dass es sich bei den Geräuschen spielender Kinder nicht um Lärm im Sinne dieses Gesetzes handelt.

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