Familienfreundliches Wohnquartier

photocaseKINDERSPIEL.jpegVor über einem Jahr hatte der Senat es angekündigt, demnächst soll es endlich passieren: Am 12. August startet der Wettbewerb „Familienfreundliches Wohnquartier“ in Hamburg. Wer davon wirklich profitiert, bleibt noch offen: Zwar sind 85.000 Euro für Preise vorgesehen, aber auch die gleiche Summe für Öffentlichkeitsarbeit.

Die Planungen für den Wettbewerb sind weitgehend abgeschlossen, teilt der Senat mit. Verfahren und Wettbewerbsprogramm werden noch abschließend in einer Arbeitsgruppe erarbeitet, in der die zuständigen Behörden sowie die Bezirksämter vertreten sind. Der Wettbewerb wird erstmals 2006 durchgeführt. Die Bewerbungsfrist beginnt am 12. August 2006.

Es wird für den Wettbewerb eine zentrale Werbeaktion geben. Das Vorhaben wird in den City-Light-Tafeln und in den Medien bekannt gemacht sowie in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen plakatiert. Es können sich Bewohner und Akteure, wie z. B. Mietervereine, Stadteilbeiräte, Organisatoren von Begegnungsstätten und Quartiersprojekten bewerben. Darüber hinaus können z.B. Wohnungsunternehmen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Investoren unter der Voraussetzung teilnehmen, dass die Mitwirkung bzw. Beteiligung der Mieter und Nutzer garantiert wird.

Die Wettbewerbsunterlagen werden zentral in der Rathausdiele zum Abholen ausgelegt. Ferner werden sie als Download im Internet erhältlich sein. Es ist vorgesehen, dass die Be-werbungen bei den Bezirksämtern abgegeben werden.

Über die Vergabe des Preises entscheidet in den Bezirksämtern eine Jury. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungs- sowie Jugend- und Sozialdezernats, des Jugendhilfeausschusses oder des Ausschusses für Soziale Stadtentwicklung, der Behörden sowie Bürger an.

Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt: Ganzheitlichkeit und Kooperati-on, Beteiligung der betroffenen Bewohner und Familien, Nachhaltigkeit, tragbare Kosten und Innovation.

Wer denkt, er könne mit dem Preisgeld ein großes Grillfest veranstalten, hat sich womöglich getäuscht: Der Verwendungszweck der Prämie muss im Antrag dargestellt sein und wird von der Jury geprüft. Über die Verwendung ist ein Bericht zu erstellen.

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