E.on Hanse: Massentermin in Winsen

In der Klagewelle der E.on Hanse gegen widerspenstige Gaskunden steht ein außergewöhnlicher Gerichtstermin an. Das Amtsgericht Winsen/Luhe hat für 70 einzelne Zahlungsklagen des Versorgers einen gemeinsamen Verhandlungstermin am 12. Januar 2010 angesetzt. Geladen sind die E.on Hanse und 70 Gaskunden, die ihre Rechnungen gekürzt hatten. Mangels eines genügend großen Gerichtssaals wurde die Sitzung ins Kreishaus der Stadt gelegt (9.30 Uhr, Raum B 013, Sitzungssaal des Kreistags, Schlossplatz 6). Die Verhandlung ist öffentlich.

In zwei Fällen beschäftigt das Thema Befangenheit des Richters die Gerichte. Beim Amtsgericht Bergedorf scheiterte E.on Hanse jetzt mit einem Befangenheitsantrag gegen einen Richter, der eine Klage der E.on Hanse abgewiesen hatte und im Urteil geschrieben hatte: „Eine Maus bleibt eine Maus, auch wenn E.on Hanse es nicht will. Ein Bestreiten bleibt ein Bestreiten, auch wenn die Klägerin das im vorliegenden Prozess nicht wahrhaben möchte“ (Az. 409 C 10/09).

Beim Amtsgericht Blankenese lehnte sich ein zuständiger Richter selbst ab und erklärte sich für befangen, da er privat als Gaskunde „die Firma Eon Hanse vor dem Amtsgericht Altona wegen Rückzahlung zu viel entrichteter Gaskosten aufgrund unwirksamer Gaspreiserhöhungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigt“.

Hintergrund: E.on Hanse verklagt in diesen Wochen mehrere Tausend Gaskunden in Norddeutschland auf Zahlung vermeintlich rückständiger Rechnungsbeträge. Zudem läuft in diesen Tagen eine neue Welle von Mahnbescheiden, die vor dem 31. Dezember 2009 von E.on Hanse bei Gericht beantragt wurden. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale haben rund 5.000 Gaskunden zum Teil seit Herbst 2004 den Gaspreisen widersprochen und die Rechnungen gekürzt. Die Zahlungsklagen der E.on Hanse sind bei sämtlichen Amtsgerichten in Hamburg sowie bei vielen Amtsgerichten im weiteren Umland anhängig.

Die von den Amtsgerichten zu bearbeitende Rechtsfrage ist bereits vom Landgericht Hamburg durch Urteil im Sammelklageprozess am 27. Oktober 2009 geklärt worden: Die Preisänderungsklausel in den Gasverträgen der E.on Hanse, die bereits vom Vorgänger HeinGas verwendet wurde, ist unwirksam. Die Klausel lautet: „HeinGas/E.on Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen“.

Informationen zum Stand der Verfahren und Tipps für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid und für die Klagerwiderung gibt die Verbraucherzentrale im Internet unter www.vzhh.de. Beratung bietet die Verbraucherzentrale im Rahmen ihrer begrenzten und angesichts des Andrangs stark belasteten Möglichkeiten:

Telefonisch: Mo bis Do 10 bis 18 Uhr, Tel. 0900 1 77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz)

Persönlich: nach telefonischer Anmeldung unter Tel. 24 832-107

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