Elbvertiefung: Planfeststellung in Sicht

Im Amtsdeutsch heißt es „Fahrrinnenanpassung“, besser bekannnt ist das Ganze als Elbvertiefung oder auch unendliche Geschichte aus schwarz-grünen Zeiten: Jetzt liegt immerhin der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vor.

Die Planfeststellungsbehörden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Freien und Hansestadt Hamburg haben den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe fertig gestellt. Nach der Zustimmung der Brüsseler EU-Kommission ist damit der nächste Schritt getan: Das Behördendokument wird nun von den norddeutschen Landesregierungen beraten. Erst wenn alle Elbanrainer dazu Ja gesagt haben, wird der endgültige Planfeststellungsbeschluss gefasst. Bislang sind Unter- und Außenelbe nur für Schiffe mit einem Tiefgang von maximal 13,50 Meter befahrbar – nach der Vertiefung sind auch Tiefgänge bis zu 14,50 Meter möglich. Dann könnten auch modernste Containerschiffe bis nach Hamburg kommen.

Frank Horch, Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Mit dem Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses ist wieder eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Planfeststellung erreicht. Unsere Nachbarländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden damit nun um ihr Einvernehmen gebeten. Das ist im Bundeswasserstraßengesetz so vorgesehen. Wir liegen im Zeitplan und ich bin zuversichtlich, dass spätestens im Frühjahr 2012 die endgültigen Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.“

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