Hamburger Vergabegesetz – Sterben auf Raten?

BAUARBEIT.jpegBei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge muss der Staat darauf achten, dass den Beschäftigten der Bewerber die in Hamburg verbindlichen Tariflöhne gezahlt werden. Wer z.B. Osteuropäer zu Dumpinglöhnen beschäftigt, erschleicht sich damit einen illegalen Wettbewerbsvorteil und muss von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das regelt das Hamburger Vergaberecht. Der DGB fürchtet, dass der Senat dabei ist, es abzuschaffen.

BAUARBEIT.jpegUm Dumpinglöhne auf Hamburger Baustellen zu verhindern, muss das Vergabegesetz in Hamburg konsequent angewandt und vor allem auch durchgesetzt werden, fordert der DGB Hamburg.

Gegen den Willen der CDU – besonders Wirtschaftssenator Uldall war dagegen – wurde das Vergabegesetz Anfang 2004 in der Phase des Zusammenbruchs der Koalition aus CDU, FDP und Schillpartei durchgesetzt. Damit sollte sichergestellt werden, dass bei öffentlichen Aufträgen die Beschäftigten den in Hamburg geltenden Tariflohn für ihre Arbeit erhalten – egal woher sie oder die ausführenden (Sub)Unternehmen kommen.

Vor gut einem Jahr begann der Senat das Rad zurückzudrehen und beschloss das Gesetz zur sog. Vereinfachung des Hamburgischen Vergaberechts.

„Das bedeutet eine Aufweichung des bisherigen Gesetzes und könnte der erste Schritt zur kompletten Abschaffung des Vergabegesetzes sein“ befürchtet Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Denn das Gesetz wurde bis 2008 befristet, und sein Fortbestand hängt auch vom Ergebnis der Evaluation ab, die derzeit stattfindet. Der Eindruck der Gewerkschaften ist, dass das Vergaberecht mit seltsamen Kriterien und Maßstäben gerade ,kaputt evaluiert‘ werden soll.“

Für einen fairen Wettbewerb seien gleiche Bedingungen für alle notwendig, wie sie ja auch sonst von den Unternehmen gefordert werden, sagte Hamburgs DGB-Vorsitzender heute in einem Hintergrundgespräch. Es wäre nachteilig und wettbewerbsverzerrend für mittelständische Hamburger Unternehmen, die sich vornehmlich an das Vergabegesetz halten müssen, wenn sich Großfirmen, die überwiegend Kontingent-Arbeitnehmer zu Dumpinglohn beschäftigen, herausstehlen könnten.

Erhard Pumm: „Das Vergaberecht ist nur dann richtig umgesetzt, wenn auch alle Firmen, die mehrheitlich in Hamburger Hand sind wie GWG/SAGA, HHLA GmbH, Messebau GmbH und die Flughafen GmbH, uneingeschränkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und nicht durch fadenscheinige Ausreden des Senats von der Anwendung ausgenommen werden.“

So beruft sich der Senat auf das Argument der Politiker-Kollegen aus Niedersachsen, wonach es angeblich nicht EU-konform sei, wenn Firmen, die im Wettbewerb stehen, unter das Vergaberecht fallen. Erhard Pumm: „Mit dieser Argumentation würde das Tariftreuegesetz zur Makulatur, weil dann fast kein Unternehmen mehr in den Anwendungsbereich fiele. Wir fordern: Das Gesetz muss auch für Firmen gelten, mit denen die Stadt eine sog.
public-private-partnership eingegangen ist. “

Andreas Suß, Geschäftsführer der IG Bauen-Agrar-Umwelt: „Ohne Tariftreuegesetz wären noch mehr Arbeitnehmer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Konkurrenz der Billiganbieter ausgesetzt, erhielten kein tarifliches Entgelt und verlören in der Folge ihren Arbeitsplatz.“

In den vergangenen Jahren fielen deswegen bereits 500 bis 1000 Arbeitsplätze im Bausektor weg, und trotz anziehender Baukonjunktur sind in Hamburg rund 2500 Kollegen aus dem Bauhauptgewerbe arbeitslos (30 Prozent!). Auf eine freie gemeldete Stelle in Bauberufen kommen je zwei Arbeitslose.

„Nun haben wir das Vergaberecht, doch man kann den Eindruck gewinnen, dass von Senat-Seite bewusst lasch damit umgegangen wird. Die Tariflohnkontrolle der Baubehörde müsste viel konsequenter eingesetzt und vorgesehene Sanktionen – wie Ausschluss der gesetzesbrüchigen Baufirmen von künftigen Aufträgen – stringent angewandt werden“, fordert Andreas Suß. „Bislang wurden gerade mal in rund zehn Fällen kleinere Geldstrafen verhängt – ,Peanuts‘ für die Firmen, die über Dumpinglöhne von z.T. drei bis fünf Euro pro Stunde enorme Gewinne erzielen.“

Bei der Firma Max Hoffmann, die vor allem Bauaufträge für die SAGA/GWG durchführen, wurde wegen scheinbarer Wettbewerbsgründe allen Beschäftigten statt wie bisher 17 Euro/Stunde übertariflicher Leistungslohn nur noch der Bau-Mindestlohn in Höhe von 12, 40 Euro/Stunde gezahlt – dabei darf dieser nur für Kontingentarbeitnehmer zur Anwendung kommen. Nicht einmal der gültige Tarifstundenlohn von 14,56 Euro/Stunde sollte den Beschäftigten mehr gewährt werden.

„Das Vergaberecht stellt für die Gewerkschaften eine mühsam erstrittene Errungenschaft dar, deren Nutzen für Arbeitnehmer und auch mittelständische Hamburger Firmen der Senat nicht aufs Spiel setzen darf“, so Erhard Pumm.

Für die Evaluation und den Umgang mit dem Vergaberecht fordert der DGB Hamburg, dass:

* Daten über die Beschäftigungsentwicklung/ -abbau und die Auswirkungen der
Vergabepraxis auf Steuern und Sozialleistungstransfers ermittelt werden

* bei der Datenerhebung auch die Betriebsräte einbezogen werden

* Öffentliche Unternehmen, die das Vergabegesetz nicht anwenden müssen, benannt und die Begründungen für die Ausnahme transparent gemacht werden.

* das Vergaberecht bei allen Firmen uneingeschränkt angewandt wird, die mehrheitlich in städtischer Hand sind

In eigener Sache oder Wo steckt Schill?

Klar, dass wir jeden Morgen neugierig sind: Wieviele LeserInnen hatten wir gestern? Zum Glück gibt es verschiedene Hilfsprogramme, die dies genau testen und erfreuliche Werte signalisieren. Das Google-Tool indes macht uns neues Kopfzerbrechen. Es zeigt nämlich an, woher die Zugriffe auf die Seite kamen. Regelmäßig gab es dabei welche aus Brasilien. Wir waren uns sicher: Aha, Schill informiert sich im Exil. Aber seit gestern ist er nun weg. Wo mag er stecken??

Herkommen, Leben, Wegwollen

THEATERSTUHLE.jpegVom Herkommen, dem Leben hier und dem Wegwollen handelt eine Inszenierung von Christiane Richters und Sven Schütze, die mit Schüler-Darstellern im Gemeindesaal der Bonifatiuskirche, Wilhelmsburg, gezeigt wird. Meri Paul, der Fremde und ich heißt das Projekt aus Theater und Film. Alle Einzelheiten hier als PDF.

Live-Diskussion über Feuerbergstraße

In Sachen „Feuerbergstraße“ diskutieren Thomas Böwer (SPD) und Klaus-Peter Hesse (CDU) miteinander und mit Hörerinnen und Hörern von NDR 90,3.

Die Sendung beginnt um 19.05 und geht bis 20.30 Uhr. Die Moderation übernehmen Oliver Wutke und Alexander Heinz. Hörerinnen und Hörer können während der Sendung anrufen und den Beteiligten zur Seite oder in die Beine springen

Gesundheitsoffensive: Bille in Bewegung

FUSSBALSCHUHE.jpeg„Bille in Bewegung“ heißt eine neue Initiative zur Gesundheitsförderung im Hamburger Osten. Am 18. September fällt der Startschuss für das zunächst auf drei Jahre befristete Kooperationsprojekt.

FUSSBALSCHUHE.jpegAm 18. September 2006 beginnt im Beisein der Zweiten Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram und des Bezirksamtsleiters Hamburg-Mitte Markus Schreiber eine umfassende Gesundheitsinitiative im Hamburger Osten: Das Projekt „Bille in Bewegung“.

„Ziel ist es, den Bewohnern der Stadtteile Billstedt, Horn, Hamm und Rothenburgsort in den nächsten drei Jahren eine breite Palette von Angeboten zur gesunden Ernährung und Bewegungsförderung anzubieten und so einer weiteren Zunahme des Übergewichts bei Kindern vorzubeugen“, erklärt Karin Riemann-Lorenz von der Verbraucherzentrale.

Während der Auftaktveranstaltung am 18. September 2006, 10:00 – 12:00 Uhr, Haus der Jugend Hammer Park, Caspar-Voght-Straße 35c

• präsentieren sich die Projektpartner mit Ihren Angeboten interessierten Multiplikatoren, Eltern und Schülern und der Presse,

• schnibbeln, kochen und probieren Kinder unter Anleitung eines Profi-Kochs leckere Gerichte.

Projektpartner des Projekts „Bille in Bewegung“ sind das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Arbeit und Leben Hamburg e.V. (Federführung), Förderverein Haus der Jugend Horn e.V., Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAG), KiFaZ Dringsheide, Verbraucherzentrale Hamburg und Zentrale für Ernährungsberatung.

Zu den Angeboten der nächsten drei Jahre zählen unter anderem Kochkurse und Informationsangebote für Familien in den Stadtteilen, Angebote zur Verbesserung des Verpflegungsangebots in den Schulen sowie Maßnahmen zur Förderung der Bewegung. Daneben wird es Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen geben.

Das Projekt gehört zu den Preisträgern des Bundeswettbewerbs „Besser essen. Mehr bewegen“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es wurde unter 450 Bewerbern ausgewählt, gemeinsam mit 23 anderen Projekten im Bundesgebiet.

Wasserkreuz: Sooo kann man auch berichten

photocaseBRÃ?CKE.jpegSo kennen Hamburger ihr Abendblatt: Heute endlich berichtet die Zeitung über den Montag von Staatsrat Gottschalck bekanntgegebenen Erhalt der Niedernfelder Brücken – und schafft es, auf rund 150 Zeilen kein Wort darüber zu verlieren, wer dies durchgesetzt hat. Kein Wort über 15 Monate intensiver Oppositionskritik, kein Wort über die Initiativen vor Ort, kein Wort über den ideenreichen Überlebenskampf der Barkassenbetriebe. Die neue Lösung fiel quasi vom Himmel. Noch zwei Wochen, dann wird sie wahrscheinlich dem Bürgermeister zugeschrieben. Hier der Bericht.

Ausstellung: The Real Toy Story

Beitrag zur China Time 2006: Das Museum der Arbeit (Wiesendamm 3) zeigt eine Installation mit 20.000 Spielzeugen und Fotografien von Ex-Stern-Fotograf Michael Wolf. Die Ausstellung ist vom 22.09. bis zum 26.11. täglich geöffnet (mo 13 – 21, di – sa 10 – 17, so 10 – 18). Für die Reportage „China: Fabrikhalle der Welt“ bekam Wolf letztes Jahr den World Press Photo Award. Alle Spielzeuge wurden in China hergestellt.

Integrationspreis darf nicht täuschen

Zum dritten Mal wurde jetzt der Integrationspreis der Hamburger Schwerbehindertenvertretungen vergeben. Der DGB begrüßt den Preis, weist aber zugleich darauf hin: 4,5 % der registrierte Hamburger Arbeitslosen sind schwerbehindert – 2,9 % mehr als im vergangenen Jahr.

Zum dritten Mal nach 2001 und 2003 hat die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft gemeinsam mit dem Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg, Herbert Bienk, den Integrationspreis der Hamburger Schwerbehindertenvertretungen vergeben.

Das Motto des Preises lautete „qualifizieren – integrieren –teilhaben“. Der Integrationspreis der Hamburger Schwerbehindertenvertretungen 2006 ging zu gleichen Teilen an die

Hauptschwerbehindertenvertretung der Technikerkrankenkasse Hamburg (für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Integrationsvereinbarung)

Lufthansa Technik AG (für das besondere Projekt „Ausbildung gehörloser Jugendlicher“)

Konditorei Andersen (für die Förderung und Integration junger schwerbehinderter Menschen)

Mit dem Integrationspreis werden Betriebe und Unternehmen gewürdigt, die durch ihr Engagement beispielhaft für den Erhalt von Arbeitsplätzen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und damit zu ihrer Teilhabe in der Gesellschaft beitragen.

Der DGB Hamburg begrüßt die Verleihung des Integrationspreises der
Schwerbehindertenvertretungen – damit werde unter anderem das Problem der Arbeitslosigkeit vieler Menschen Behinderungen sowie mögliche Gegenstrategien öffentlich thematisiert und ins Bewusstsein gerufen.

In Hamburg waren im August 4,5 Prozent der registrierten Hamburger Arbeitslosen (4268 Personen) Schwerbehinderte – das sind 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. „Viele Menschen mit Behinderungen resignieren schon im Vorfeld und melden sich erst gar nicht bei der Arbeitsagentur“, so Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg, „die Dunkelziffer liegt also deutlich höher.“

Bezeichnend sei es auch, dass es von Jahr zu Jahr schwieriger werde, Unternehmen zu finden, die sich für Schwerbehinderte engagieren und für die Auszeichnung in Frage kommen.

Die Quote der schwer behinderten Arbeitnehmer beträgt rund 4 Prozent (im Öffentlichen Dienst liegt sie deutlich höher als in der Privatwirtschaft). Nach den Vorgaben des SGB IX müssen in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden.

Erhard Pumm: „Von diesem Ziel sind wir leider immer noch weit entfernt. Viele Firmen zahlen lieber die Ausgleichsabgabe, als dass sie Arbeitsplätze für Schwerbehinderte schaffen. Man sieht sie als Belastung, anstatt zu erkennen, dass viele dieser Menschen ganz besondere Qualitäten mitbringen – Sensibilität, hohe Motivation, Menschenkenntnis etc. Hier muss endlich umgedacht werden.“

Ein Positivbeispiel für gelungene Kooperation der Behörden, Gewerkschaften und der Arbeitsagentur ist die Beratungs-Einrichtung „Handicap“ im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof. Damit tragen die Gewerkschaften auch einen Teil zur Integration der Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben bei.

Erhard Pumm: „,Handicap‘ unterstützt Betriebsräte bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben, um in Hamburg noch mehr Bewegung in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu bringen. So wird z.B. darüber informiert, welche Möglichkeiten der Lohnkostenzuschüsse etc. es bei der Einstellung von behinderten Menschen gibt.“ Auch dass die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft seit kurzem im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof ihre „Zelte aufgeschlagen“ habe, begrüße der DGB Hamburg – „so kann man auf kurzem Wege miteinander kooperieren.“

Hintergrund Ausgleichsabgabe:

Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 71 Abs. 1 SGB IX). Ansonsten fällt die Ausgleichsabgabe an.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz:

105 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 3% bis unter 5%
180 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 2% bis unter 3%
260 Euro bei einer Beschäftigungsquote unter 2%

Erleichterungen für kleinere Betriebe und Dienststellen:

Arbeitgeber mit

weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen; sie zahlen je Monat weiterhin 105 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen;

weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Pflichtplätze besetzen; sie zahlen 105
Euro, wenn sie nur 1 Pflichtplatz besetzen, und 180 Euro, wenn sie keinen
schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Nach dem SGB IX haben die Integrationsämter diese Ausgleichzahlungen zu erheben. Die ihnen daraus zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich Zinseinnahmen, Darlehens- und Zuschussrückflüssen sowie der unverbrauchten Mittel der Vorjahre für ihre Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden. Die Ausgleichsabgabe wird vorrangig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt.

Schuldenfalle – Ursache und Auswege

photocaseMONEY.jpegDie Patriotische Gesellschaft von 1765 lädt zum zweiten Geldgespräch ein. Thema dieses Mal: „Die Schuldenfalle – tiefere Ursachen und mögliche Auswege“, erläutert von Prof. Bernd Senf. Die komplette Einladung zur Veranstaltung am Dienstag, den 26. September 2006 um 19 Uhr im Reimarus Saal der Patriotischen Gesellschaft von 1765, Trostbrücke 6: Bitte hier „Schuldenfalle – Ursache und Auswege“ weiterlesen