Call & Pay: 16.693 Euro für Flatrate

Dass „günstige“ Angebote nicht immer günstig sind – geschenkt. Manchmal geht es aber so drastisch zu, dass die Wirkung existenzbedrohend ist. Die Verbraucherzentrale präsentiert einen eklatanten Fall von Call & Pay: O 2 forderte 16.693 Euro von einem Flatrate-Kunden, der Kleingedrucktes übersehen hatte.

Der Bericht der Verbraucherzentrale:

Ärger mit der Telefonrechnung treibt immer mehr Kunden zur Beratung der Verbraucherschützer. Ein Fall aus der Praxis:

Herr W. aus Hamburg traute seinen Augen nicht. 16.693,03 Euro verlangte sein Telekommunikationsanbieter O 2 mit der Rechnung vom April 2008, zu zahlen binnen einer Frist von 10 Tagen. Auch sein Anschluss wurde gesperrt.

Erschrocken ließ er sich in der Verbraucherzentrale Hamburg beraten. Er war überzeugt, eine Flatrate vereinbart zu haben. Das trug die Verbraucherzentrale dem Mobilfunkunternehmen vor. O 2 meinte, der Kunde habe einen Tarif vereinbart, mit dem er pro Monat 5 Gigabyte vertelefonieren dürfe. Tatsächlich sei sein Gesprächsaufkommen höher gewesen, die Rechnung daher korrekt.

Dennoch wurde „aus Kulanz“ die Forderung gestrichen. Offen blieb ein Betrag in Höhe von 264,50 Euro. Statt einer Entschuldigung gab es gleich eine neue Drohung: Sollte das Geld nicht „in den nächsten Tagen“ eingehen, werde man „ein externes Inkassobüro bzw. einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Forderung beauftragen.“

Wer seine Telefonrechnung von den Telekommunikations-Juristen der Verbraucherzentrale überprüfen lassen möchte, hat folgende Möglichkeiten:

Telefonische Beratung: Mo bis Do 10 bis 18 Uhr, Tel. 0900 1 – 77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz)

Persönliche Rechtsberatung: Nach telef. Terminvereinbarung unter Tel. 24 832-107.

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