Arbeitsmarkt: Flucht in die Option ist keine Lösung

In der Bürgerschaftsdebatte um die Weiterführung der ARGE für die Betreuung der Hartz IV-Empfänger hat die SPD-Abgeordnete Elke Badde Kritik an der Arbeitsmarktpolitik der CDU geübt. Diese habe in der Vergangenheit Hilfeempfänger und Beschäftigte verunsichert und suche nun das Heil in der Option, um der von der Bundesregierung verfolgten getrennten Aufgabenwahrnehmung zu entkommen. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion setze mit ihrem Zusatzantrag in der Bürgerschaft weiter auf die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung.

„Vor der Wahl hat die CDU leichtfertig und kurzsichtig die Möglichkeit einer einheitlich geführten Arbeitsverwaltung aus der Hand gegeben. Obwohl sich Bund und Länder einig waren und auch Hamburg für solch eine Lösung gestimmt hatte, ist wegen des Widerstandes der CDU-Bundestagsfraktion nicht möglich gewesen, durch eine Grundgesetzänderung die Arbeitsverwaltung auf sichere Füße zu stellen“, führte Badde aus.

Hintergrund für die Organisationsnotwendigkeit bei den rund 350 Arbeitsgemeinschaften von Bund und Kommunen ist der Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, das Ende 2007 die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften als unzulässige „Mischverwaltung“ und für verfassungswidrig erachtet hatte. Der zwischen Ländern und Bund Anfang 2009 gefundene Kompromiss sollte auf Vorschlag des damaligen Bundesarbeitsministers Olaf Scholz (SPD) die Arbeitsgemeinschaften in neuen eigenständigen „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ organisieren, damit künftige Leistungen an Langzeitarbeitslose aus einer Hand gewährt werden könnten. Dazu hätte es einer Grundgesetzänderung zur Zulässigkeit der Mischverwaltung in diesem Fall bedurft. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist nunmehr festgehalten, dass Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in getrennter Aufgabenwahrnehmung erfolgen soll. Damit wäre eine Verfassungsänderung entbehrlich.

„Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung widerspricht den Interessen der rund 6 Millionen Leistungsempfängern wie auch der etwa 100.000 Beschäftigten in der Arbeitsverwaltung. Auch für Hamburg hätte eine getrennte Aufgabenwahrnehmung eine Verschlechterung der Serviceleistung in der gerade erst wenige Jahre existierenden Arbeitsgemeinschaft, die mit allen üblichen Anfangsschwierigkeiten behaftet war, zur Folge“, bemängelte Badde. „Was jetzt stattfindet, ist der massenweise Exodus aus einer bundeseinheitlichen Lösung. Von 240 Kommunen, die sich wie Hamburg in einer Arbeitsgemeinschaft befinden, haben sich bereits 171 bereit erklärt, Optionskommunen zu werden. Das Modell, was anfangs als Kompromiss für eine Minderheit gedacht war, soll nun eine einheitliche Arbeitsverwaltung ersetzen. Dies widerspricht dem Geist einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung, die jedem Leistungsempfänger die gleichen Ansprüche zubilligt. Dies führt nicht nur die Leistungsempfänger und Beschäftigten der Arbeitsverwaltung in einen chaotischen Umstellungsprozess, sondern wird nach Schätzungen 800 Millionen mehr an Verwaltungskosten verschlingen. Das ist Geld, was für Hilfeleistungen nicht zur Verfügung steht.“

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