Altlasten erreichen neuen Senator

Neuer Wirkungskreis – alles vergessen? Die SPD-Fraktion äußert einen schlimmen Verdacht: War Finanzsenator Frigge in die illegale Parteifinanzierung der CDU in Rheinland-Pfalz verwickelt?

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) aufgefordert, seinen Teil zur Aufklärung der CDU-Parteispendenaffäre in Rheinland-Pfalz beizutragen. Hintergrund ist ein Prüfbericht des dortigen Landesrechnungshofes (siehe Anlage, als PDF). Aus diesem geht hervor, dass Frigges Beratungsfirma C 4 im Vorfeld der Landtagswahl 2006 Leistungen im Wert von rund 385.000 Euro erbracht hat. Die Zahlung habe die CDU-Landtagsfraktion übernommen. Nutznießer der Beratungsleistungen sei aber möglicherweise die CDU-Landespartei gewesen. In diesem Falle würde es sich bei der Finanzaktion um eine illegale Parteienfinanzierung handeln.

Welche Leistungen das Unternehmen Frigges für die Zahlung erbracht hat, ist unklar. Es existieren nur Rechnungen, aber keine Verträge oder Leistungsverzeichnisse. Bemerkenswert: Bei der Summe, die Frigge für im Jahr 2005 erbrachte Leistungen erhalten hat, handelt es sich um fast 27 Prozent der Geldleistungen, die die CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz in jenem Jahr aus Steuergeldern für ihre parlamentarische Arbeit erhalten hat.

„Der Bericht des Rechnungshofes müsste Senator Frigge zu einer Klarstellung bewegen. Denn der Bericht belegt ein weiteres Mal, dass Senator Frigge als Geschäftsführer des Unternehmens C 4 Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel geleistet haben könnte“, sagte am Mittwoch die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Britta Ernst. Frigge müsse erklären, für welche Gegenleistung er von der CDU-Landtagsfraktion über 385.000 Euro erhalten hat. Vermutlich habe er für eine Dienstleistung Geld erhalten, das er nicht hätte erhalten dürfen.

Ernst betonte, Frigge sei kein Neuling in der Politik. „Er kennt den Inhalt des Parteiengesetzes. Er bekommt sein Problem mit Schweigen nicht gelöst. Schon der Verdacht ist inakzeptabel, der Hamburger Finanzsenator könnte in ungeklärte Parteifinanzierungsskandale verwickelt sein.“

Es sei eine seltsame Konstellation, dass der mittlerweile zum Hamburger Finanzsenator gewordene Geschäftsmann Frigge von der CDU-Landtagsfraktion mehr als 385.000 Euro erhalten hat, aber nicht angeben könne oder wolle, wofür. „Keinem Vereinskassierer würde man so etwas durchgehen lassen“, sagte Ernst.

Hintergrund:

Der Rechungshof in Rheinland-Pfalz ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die CDU-Fraktion im rheinländ-pfälzischen Landtag Geldleistungen in Höhe von 385.918,40 Euro nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Der Rechnungshof geht davon aus, dass CDU- Fraktionsmittel für Aktivitäten des CDU-Landesverbandes bzw. des Wahlkampfes verwendet wurden.

Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat erklärt alle offenen Punkte zu akzeptieren und wird daher diese Geldleistungen an den Landtag zurückzahlen. Aufgrund der Prüfungen hat die CDU gegenüber ihrem Landesverband Forderungen in Höhe von 252.200 Euro geltend gemacht.

Bereits im Jahr 2002 wurde vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die illegale Verwendung von Fraktionsmittel durch die CDU-Fraktion festgestellt. Der Verfassungsgerichtshof hatte in der Entscheidung vom 19.8.2002 betont, dass in Fällen, in denen die zweckwidrige Verwendung von Fraktionsmitteln zweifelsfrei feststehe – etwa wegen gerichtlicher Vorklärungen – die Möglichkeit einer Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB bestehe. Die Ausführung eines Auftrages bei Kenntnis dieser Umstände kann daher den Straftatbestand der Beihilfe zur Untreue erfüllen.

Aus dem Bericht des Rechnungshofs:

Auftrag für ein Konzept „Wahlsieg 2006 CDU-Rheinland-Pfalz“ an C 4 und eine weitere Firma

Die Firma C4 mit dem Geschäftsführer Frigge hatte im Jahr 2005 gemeinsam mit einer anderen Beratungsfirma den Auftrag bekommen, für das Jahr 2006 ein Konzept „Wahlsieg 2006“ zu erstellen. Angaben darüber, wer den Auftrag erteilt hatte sind widersprüchlich.

Der Rechnungshof folgt der Angabe von C 4, dass der Landesverband das Konzept in Auftrag gegeben habe nicht und belegt dies mit vorliegendem E-Mail-Verkehr zwischen der CDU-Landtagsfraktion und der Firma C 4. Er kommt zu Ergebnis:

„Der Rechnungshof geht nach Auswertung aller ihm zugänglich gemachten Informationen davon aus, dass die Fraktion sich als (Mit-)Auftraggeberin mit 59.912 Euro an den Kosten für das Konzept ‚Wahlsieg 2006 CDU Rheinlad-Pfalz‘ beteiligt hat.“ (S. 34)

Auftrag für Beratungsleistungen zur Umsetzung und Umsetzungsbegleitung nach der Präsentation des Konzepts an die Firma C 4 und eine weitere Firma.

Dazu sagt der Rechnungshof:

„Auch zu der Vergabe der Beratungsleistungen an die Beratungsfirma C 1 sowie zu deren Art und Umfang sind die dem Rechnungshof vorgelegten Erklärungen in sich nicht schlüssig“.

Nach der Präsentation hat es ein Angebot von C 4 und einer weiteren Beratungsfirma an den damaligen Fraktions- und Parteivorsitzenden Böhr gegeben, dieses Konzept umzusetzen bzw. die Umsetzung zu begleiten. (Volumen 396.000 Euro plus Nebenkosten und MWSt.)

Der Rechnungshof hält die Angaben des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden nicht für glaubwürdig, dass es eine Trennung der Aufträge an Fraktion und Partei gegeben habe. So habe Berater A (Herr Frigge) vielfach an strategischen Treffen der Landespartei zum Wahlkampf teilgenommen.

Über den Inhalt der Beratungsleistungen der Firma C 4 ist nichts bekannt, da keine Dokumente vorliegen und auch keine eindeutigen vertraglichen Regelungen vorliegen. Der Rechnungshof kommt daher nach Auswertung aller vorliegenden Dokumente und Stellungnahmen zu folgendem Ergebnis:

„Zusammenfassend stellt der Rechnungshof fest, dass

– die Stellungnahmen zu den behaupteten Beratungsgegenständen nicht schlüssig und zum Teil widersprüchlich sind,
– die Leistungen der Beratungsfirma 1 auf dem Angebot zur Umsetzung(Umsetzungsbegleitung der in dem Konzeptvorschlag ‚Wahlsieg 2006‘ dargestellten Maßnahmen fußten,
– Indizien für die Einbindung von Berater A in Parteiaktivitäten vorliegen.

Hinweise auf eine Beratung der Fraktion haben sich demgegenüber allenfalls mittelbar ergeben. Geldleistungen von insgesamt 385.918,40 Euro wurden nicht bestimmungsgemäß verwendet. Die Fraktion hat mit Schreiben vom 24. März 2010 erklärt, alle offen gebliebenen Punkte aus dem Bericht des Rechnungshofs gegenüber dem Landtag zu bezahlen.“ (S. 39)

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