Wohnungen: Anzeigepflicht bei Leerstand

Der Senat hat heute eine deutliche Verschärfung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes beschlossen. So soll die Anzeigepflicht bei Leerstand wieder eingeführt werden – 2008 war sie vom damaligen CDU-geführten Senat abgeschafft worden. Auch im Bundesrat soll etwas für die Mieter getan werden.

Der Senat kommt damit auch einem Ersuchen der Bürgerschaft aus dem letzten Jahr nach.

Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Jutta Blankau (SPD): „Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist es nicht hinnehmbar, dass Wohnungen leer stehen oder fremd genutzt werden. Wir wollen deshalb die Anzeigepflicht bei Leerstand wieder einführen. 2008 war sie vom damaligen CDU-geführten Senat im Zuge der Föderalismusreform abgeschafft worden. Das hat sich nicht bewährt. Zukünftig muss ein Leerstand bereits nach drei Monaten angezeigt werden.“

Mit dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz hat Hamburg seit über 30 Jahren ein Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum. Mit den heute beschlossenen Verschärfungen des Gesetzes soll noch gezielter gegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen oder durch Nutzung als Ferienwohnung vorgegangen werden.

Weitere Änderungen im Einzelnen:

• Grundsätzliche Zwischenvermietungspflicht bei geplanten Um- und Neubaumaßnahmen

• Erweiterung der Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Behörde auf Verwalter, Vermittler und Internetanbieter

• Verfahrensvereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen

• Ausbau der Instrumente im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, z.B. Werbeverbot für die Vermietung rechtswidriger Ferienwohnungen, Verpflichtung von Internetanbietern ordnungswidrige Inhalte zu entfernen.

Gleichzeitig haben die Wohnraumschutzdienststellen der Bezirksämter zusätzliche Mitarbeiter erhalten, um die Zweckentfremdung von Wohnraum noch schneller und zielgerichteter bekämpfen zu können.

Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes

Geplant ist eine Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes in der Weise, dass der Vermieter, wenn er den Makler beauftragt hat, die Courtage nicht mehr auf den Mieter überwälzen kann, sondern den Makler selbst bezahlt – also ein echtes Bestellerprinzip. Kern der Initiative werden deshalb zwei Änderungsvorschläge sein: Erstens muss im Gesetz klar definiert sein, wer Auftraggeber ist. Zweitens darf der Vermieter die Courtage nicht mehr auf den Mieter überwälzen.

Hamburg wird den Gesetzesentwurf möglichst noch im ersten Quartal 2013 in den Bundesrat einbringen. Bis dahin stimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) den Entwurf mit den anderen Fachbehörden, insbesondere mit der Justizbehörde, ab. Es wird zudem weitere Gespräche mit den Vertretern von Wohnungswirtschaft und Mietervereinen im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg geben. Zu gegebener Zeit wird die BSU Gespräche mit möglichen Bündnispartnern unter den Ländern führen und um Unterstützung für diese Initiative werben.

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