Hamburg führt den Mindestlohn ein

8,50 Euro pro Stunde für städtische Unternehmer und Auftraggeber: Der Senat hat heute den Hamburger Mindestlohn beschlossen.

Damit setzt der Senat sein Ziel „Gute Arbeit – faire Löhne“ um und nutzt eigene Handlungsspielräume, um existenzsichernde Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchzusetzen. Das Landesmindestlohngesetz beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, den neuen Mindestlohn in allen städtischen Unternehmen umzusetzen und regelt zugleich die Bedingungen im Zuwendungs- und Vergaberecht neu: Künftig müssen sich Unternehmen, die sich um Zuwendungen oder in Vergabeverfahren bewerben, verpflichten, ebenfalls den neuen Mindestlohn sicherzustellen.

„Arbeit muss sich lohnen“, erklärt Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). „Dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, ergänzend auf staatliche Hilfe angewiesen sind, ist ein Skandal. Solange die Bundesregierung nicht handelt geht Hamburg mit gutem Beispiel voran. Mit der Einführung eines gesetzlich geregelten landes- und vergabespezifischen Mindestlohns schaffen wir eine umfassende Sicherung gegen prekäre Beschäftigung: Gemeinsam mit den beiden bereits beschlossenen Richtlinien zur Regelung der Leiharbeit in der FHH und in den öffentlichen Unternehmen wird nunmehr konsequent ausgeschlossen, dass im Einflussbereich des Senates Lohndumping betrieben werden kann. Dies ist ein wesentlicher Beitrag des Senats zur Ordnung am Arbeitsmarkt.“

Auch Uwe Grund, der DGB-Vorsitzende Hamburg, begrüßt die Initiative des Senats: „Der Landesmindestlohn für den öffentlichen Bereich ist ein politischer Meilenstein und ein konkreter Beitrag, um Lohndumping in Hamburg zu bekämpfen. Endlich wird auch verhindert, dass sich Unternehmen, die Hungerlöhne bezahlen, im Wettbewerb um öffentliche Aufträge Vorteile bei Ausschreibungen verschaffen können. Wichtig ist uns aber auch, dass im Gesetz festgelegt ist, dass die Anpassung des Mindestlohns nach oben regelmäßig zu prüfen ist.“

Mit dem neuen Landesmindestlohn wird sichergestellt, dass Empfängerinnen und Empfänger öffentlicher Leistungen dem öffentlichen Interesse an sozialen Mindeststandards gerecht werden und öffentliche Mittel damit stets nur im Gemeinwohlinteresse verwendet werden. Es wird verhindert, dass Arbeitgeber, die ihren sozialen Verpflichtungen gegenüber den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Gesellschaft nicht gerecht werden und Niedriglöhne zahlen, von öffentlichen Geldern profitieren.

Die Beschäftigten der Stadt erhalten bereits alle einen Lohn von mehr als 8,50 Euro brutto pro Stunde. In den öffentlichen Unternehmen liegt die Vergütung ganz überwiegend oberhalb des Mindestlohns. Die Umsetzung in den wenigen öffentlichen Unternehmen, die im Einzelfall noch Mitarbeiter unterhalb des neuen Mindestlohnes beschäftigen, erfolgt mit Inkrafttreten bzw. baldmöglichst zum Beispiel durch Anpassung des Haustarifvertrages. Im Bereich der Auftragsvergabe sind Kündigungsfristen zu nutzen.

Hintergrundinformationen

Der Senat hatte sich zum Handeln entschlossen, da die Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohnes mehrfach gescheitert war und in Hamburg acht Prozent aller Beschäftigten, die 2010 in Hamburger Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten arbeiteten, weniger als 8,50 Euro je Stunde verdienten. Gleichzeitig sind in Hamburg fast 36.000 Personen trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen.

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