Wohnen im Alter und bei Behinderung

Kostenlose Informationsveranstaltung der Verbraucherzentrale zu rechtlichen Bedingungen

Das bundesweit gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz hat vor zwei Jahren das frühere Heimgesetz abgelöst hat. Es enthält genauere und verbraucherfreundlichere Regelungen zu vielen Fragen:

– Worüber muss mich der Betreiber eines Heims oder einer
betreuten Wohngemeinschaft informieren und aufklären, bevor ich
mich für sein Angebot entscheide?
– Welche Rechte habe ich als Bewohner einer solchen Einrichtung?
– Wann kann der Unternehmer meinen Vertrag kündigen? Und
welche Kündigungsfrist muss ich als Verbraucher einhalten?
– Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich sterbe?

Zu diesen und etlichen weiteren Punkten geben Experten der Verbraucherzentrale Hamburg und der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in einer kostenlosen Informationsveranstaltung Auskunft.

Eingeladen sind vor allem Bewohner oder zukünftige Bewohner von Einrichtungen wie Heimen und Wohngemeinschaften, aber auch Menschen, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben wie Betreuer, Mitarbeiter von Einrichtungen, Beratungsstellen oder Pflegestützpunkten.

Termin: Mittwoch 9. November 2011, um 18 Uhr
Kosten: Freier Eintritt
Ort: Technisches Rathaus Altona,
Jessenstraße 1-3, Raum 3-6
(rollstuhlgerechter Veranstaltungsraum)

Hinweis: Für weiteren individuellen Beratungsbedarf zum Thema Wohnen im Alter und bei Behinderung steht die telefonische Hotline der Verbraucherzentrale zur Verfügung: Tel. 01803 663377 (Montag bis Mittwoch, 11-14 Uhr, 9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, mobil mehr).

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