Scheele: In zehn Jahren fehlen 100.000 Fachkräfte

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zugestimmt – allerdings ohne die von Hamburg beantragten Verbesserungen für ausländische Absolventen.

Mit einem gemeinsamen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses hatten Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen bis zuletzt versucht, einen Rechtsanspruch auf Beratung sowie Möglichkeiten der Nach- und Anpassungsqualifizierung in das Gesetz einzubringen. Von der Neuregelung sind bis zu 300.000 Menschen betroffen, die meisten aus Nicht-EU-Ländern.

„Die Bundesregierung verpasst eine historische Chance, Deutschland im Wettbewerb um Fachkräfte aus aller Welt zu stärken, indem sie ein Anerkennungsgesetz ohne inhaltliche Substanz schaffen will“, betont Sozialsenator Detlef Scheele. „Angesichts der Tatsache, dass in zehn Jahren allein in Hamburg rund 100.000 Fachkräfte fehlen, muss es in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Beratung in Anerkennungsfragen sowie ein koordiniertes und systematisiertes Anerkennungssystem geben, um dem föderalen Flickenteppich ein Ende zu bereiten. Außerdem muss im Sozialgesetzbuch III eine Ermessensgrundlage geschaffen werden, die einen Anspruch auf Nachqualifizierung begründet.“

Für diese beiden zentralen Forderungen des Sozialsenators hatten sich die Länder Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat bis zuletzt stark gemacht. Hamburg wird sich weiterhin für bessere Anerkennungsstrukturen einsetzen und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit dafür sorgen, dass Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen optimal unterstützt werden, wenn es um die Anerkennung von Abschlüssen geht. So ist die Zahl der offenen Stellen in Hamburg im Gegensatz zum Bund bei vielen handwerklichen, technischen und pflegenden Berufen schon heute höher als die Zahl der Arbeitslosen in diesen Berufen.

Laut Gsetz erhalten Ausländer in Deutschland vom 1. März an einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen – die Prüfung der Abschlüsse muss innerhalb von drei Moanten abgeschlossen sein. Den Bewerbern soll auch mitgeteilt werden, welche Weiterbildung nötig wäre, damit die Abschlüsse anerkannt werden.

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