Seminar der Verbraucherzentrale zur Verbraucherinsolvenz
80 000 Hamburger Privathaushalte sind nach Schätzung der Verbraucherzentrale überschuldet. Einen Weg aus der Schuldenfalle bietet die Insolvenzordnung. Verbraucher können unter bestimmten Voraussetzungen die Streichung ihrer Restschulden und damit einen wirtschaftlichen Neuanfang erreichen. Dabei wird unterschieden zwischen dem Regelinsolvenzverfahren, in das ehemalige und aktive Selbständige mit 20 und mehr Gläubigern gehen müssen, und dem Verbraucherinsolvenzverfahren für Arbeitslose, abhängig Beschäftigte und Selbständige mit 20 und weniger Gläubigern. An diese Zielgruppe richtet sich die Verbraucherzentrale mit einem Seminar.
Ein erfahrener Jurist und Insolvenzberater informiert über das Verfahren und gibt Hinweise zum Vorgehen und zur individuellen Vorbereitung.
Dienstag, 16. Dezember 2008, 18.30 – 20.30 Uhr
Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, Vortragsraum
Referent: Prof. Dr. Ulrich Krüger, Jurist und Hochschullehrer
Teilnehmerbeitrag: 10 €
Anmeldung erforderlich: Tel. 040-24 832-108, Fax 040-24 832-290, EMail vortraege@vzhh.de, Internet: www.vzhh.de