Wassertreppe: Gesetz gebeugt?

Über die historische Wassertreppe „WT 51“ in der Billwerder Bucht hatten wir bereits berichtet: Sie ist die letzte ihrer Art, ein echtes Hafendenkmal, aber die Hamburg Port Authority (HPA) will sie mit ziemlich dürftiger Begründung abreißen. Das Denkmalschutzamt, von dem die Brückenfreunde sich Hilfe versprachen, kneift gegenüber HPA – und umgeht dabei das Denkmalschutzgesetz. Dafür hat jetzt die Bürgerschaftsabgeordnete Carola Veit (SPD) den Kleinkrieg gegen HPA aufgenommen. Beim Wasserkreuz Veddel hatte sie schon einmal gegen HPA gewonnen – hier läuft sozusagen die zweite Runde.

Unstrittig ist, dass die WT 51 stark sanierungsbedürftig ist. Ob’s daran liegt, dass HPA sie über die Jahre verkommen lassen hat oder ob Stahl-Holz-Konstruktionen immer einen gewissen Sanierungsbedarf haben, sei dahingestellt.

Unstrittig ist auch, dass es sich um ein Hafendenkmal handelt, noch dazu um eines, dass seine Umgebung prägt. Das Denkmalschutzamt hat nach seiner Überprüfung der Wassertreppe befunden: „In der Tat handelt es sich bei der um 1912/1913 in der Billwerder Bucht errichteten so genannten „Wassertreppe 51“ um ein Dokument der Entwicklung der Hafenwirtschaft und des Hafenverkehrs insbesondere der mit der Entwicklung des Seehafens einhergehenden Erschließung von Teilen des Hafens für die Binnen- /d.h. Flussschifffahrt. Die Anlage zeugt darüber hinaus von den zeitgenössischen Bemühungen um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Binnenschiffer. Als vom Deich und von den drei Wasserseiten weithin einsehbarer historischer Solitär akzentuiert die Brückenkonstruktion die umliegende Billwerder Bucht und markiert diese als historische Hafenlandschaft.“

Statt nun aber für den Erhalt der Anlage zu sorgen, hat das Denkmalschutzamt – aus welchen Gründen auch immer – befunden, ein Denkmal wäre es wohl schon, aber der Erhalt wäre dem Eigentümer (HPA) nicht zuzumuten. Es ist nicht alles ein Vergleich, was hinkt, aber mit der Begründung hätte man vermutlich den Kölner Dom vor 200 Jahren schon abgerissen!

Carola Veit verweist auf das Denkmalschutzgesetz: Aufgabe der Denkmalschützer ist es, Geschichte zu bewahren, nicht Geld zu zählen. Erst einmal müsse die Unterschutzstellung erfolgen, danach lönne sich der Eigentümer melden und um Zuschüsse für den Erhalt bitte. Und wenn HPA dann wirklich nicht in der Lage sei, die Brücke zu erhalten, müsse man womöglich über eine Beteiligung der Stadt nachdenken. In einer neuen Kleinen Anfrage (hier als PDF) will sie detailliert wissen, warum das Denkmalschutzamt sozusagen außerhalb des Gesetzes einen anderen Weg gewählt hat.

Veit: „Dabei reden wir hier nicht über Millionen. Die Sanierung und der Erhalt vor Ort ist nach Schätzungen nur knapp 200.000 Euro teurer als der Abbruch und die Einlagerung des Denkmals.“ Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat auf ihre Initiative hin vorsorglich beantragt, das Geld bereit zu stellen.

Ein Gedanke zu „Wassertreppe: Gesetz gebeugt?“

  1. Wetten: Wenn diese Wassertreppe irgendwo in der Hafencity wäre, würde sie nicht nur erhalten, sondern gleich mit einem Brückenfest gefeiert. Wenn ich jetzt höre, abbauen und einlagern, dann kann es ja noch dazu kommen: Was soll sie in Billwerder bei den armen Leuten, last sie uns doch lieber zu Schiki und Miki bringen!

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