Volksentscheid: „Niedrige Beweggründe“ beim Senat

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL haben den heutigen Senatsbeschluss zum Wahltermin 2008 kritisiert als „politisch motiviert, um einen unliebsamen Volksentscheid zu verhindern“, so die beiden Abgeordneten Andreas Dressel und Farid Müller: „Die niedrigen Beweggründe sind immerhin erkennbar, denn der Senat führt selbst aus, dass er den Wahltag in den Zeitraum vom 20. Januar bis zum 16.März 2008 legen könne. Die alleinregierende CDU dreht alles so hin, dass der Volksentscheid wegen gesetzlichen Fristen separat durchgeführt werden muss – ein Misstrauensvotum gegen die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.“

Schon morgen wird die Bürgerschaft über einen Antrag von SPD und GAL befinden, der der CDU-Bürgerschaftsmehrheit ermöglicht, den Volksentscheid mit den Bürgerschaftswahlen auch am 24. Februar 2007 zu koppeln. Die Abgeordneten: „Der Gesetzgeber und der Senat haben also genug Instrumente, um die vom Verfassungsgeber gewollte Koppelung von Wahl und Volksentscheid zu gewährleisten.“

Beide Wege hat die CDU abgelehnt und bekämpft damit das Ziel der Initiatoren, eine Koppelung des Volksentscheids mit den Bürgerschaftswahlen zu erreichen.

Klares Kalkül der Hamburger CDU für eine Abtrennung des Volksentscheids vom Bürgerschaftswahltag ist es, diesen Volksentscheid durch eine zu geringe Beteiligung scheitern zu lassen. Für eine Verfassungsänderung wird eine Zustimmung von mindestens 50 Prozent aller Wahlbeteiligten benötigt. Dazu Müller und Dressel: „Die CDU verkennt bei diesem Vorgehen die Folgen für die Demokratie in Hamburg, sollte der Volksentscheid knapp an der hohen Hürde scheitern. So was stärkt nur die Politikverdrossenheit.“

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