ver.di begrüßt Rückkehrrecht für Raumpflegekräfte

„Dem schonungslosen Umgang des Senates mit den Beschäftigten des früheren LBK nach der Privatisierung wurde jetzt ein deutlicher juristischer Riegel vorgeschoben. Ein klarer Erfolge des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes gegen arbeitgeberseitige Rücksichtslosigkeit.“ Mit diesen Worten charakterisiert ver.di-Landesleiter Wolfgang Rose den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes. Das BVG hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern der CleaniG GmbH bei der LBK-Privatisierung verfassungswidrig ist.

Hilke Stein, zuständige ver.di-Betreuungssekretärin, sieht mit diesem Erfolg bestätigt, dass die Geltendmachung im Jahr 2008 gegen die verfassungswidrige Senatsentscheidung der richtige Weg war.

Zum Ablauf im Jahr 2008:

Nach der Übertragung der Mehrheitsanteile der Stadt an der LBK Hamburg GmbH auf die Asklepios Kliniken Hamburg zum 1.1.2007 machten circa 2.000 Beschäftigte von ihrem Rückkehrrecht zur Stadt Gebrauch. Diesen Anspruch stellten auch rund 300 Beschäftigte der Tochtergesellschaft CleaniG GmbH. Die FHH lehnte das Rückkehrrecht für diesen Personenkreis ab. Sie berief sich darauf, dass in der im Jahre 2006 neu geschaffenen Fassung von § 17 des Gesetzes über den Hamburgischen Versorgungsfond (HVFG) das Rückkehrrecht auf die Beschäftigten der LBK Hamburg GmbH beschränkt sei.

Daraufhin klagten einige Beschäftigte der CleaniG GmbH. In einem von der Gewerkschaft ver.di geführten Musterverfahren hatte am 13.08.2008 das Landesarbeitsgericht Hamburg – 5 Sa 12/08 – entschieden, dass die Beschränkung des Rückkehrrechts auf Beschäftigte der LBK Hamburg GmbH in § 17 HVFG und der Ausschluss der Beschäftigten der CleaniG GmbH von dem gesetzlichen Rückkehrrecht dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG widerspreche. Unterschiede, die eine solche Differenzierung rechtfertigen könnten, konnte die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg nicht erkennen. Deshalb hat das LAG beschlossen, diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht ist allein dazu berufen, Gesetze, die gegen das GG verstoßen, für verfassungswidrig zu erklären.

ver.di wird den Senat auffordern, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schnellstmöglich umzusetzen. „All denen, die es wünschen, ist nun das Rückkehrrecht einzuräumen“, so Hilke Stein.

Derzeit sind bei der CleaniG GmbH ca. 260 Menschen beschäftigt.

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