Tschentscher: Spitzensteuersatz muss rauf

Hamburg will die öffentlichen Einnahmen stärken: Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) fordert, den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent auf 49 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro zu erhöhen.

Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Hamburgs den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „kalten Progression“ abgelehnt. Finanzsenator Peter Tschentscher hatte zuvor die Position der SPD-geführten Bundesländer bekräftigt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde zu Steuermindereinnahmen von insgesamt 6 Milliarden Euro pro Jahr führen. Hamburg würde Einnahmen von jährlich 20 Millionen Euro ab 2013 aufwachsend auf über 70 Millionen Euro bis 2017 verlieren, für die die Bundesregierung keinen Ausgleich vorgesehen hat.

In einem von Hamburg unterstützten Antrag im Bundesrat wurde der Gesetzesentwurf abgelehnt, da die geplanten Steuermindereinnahmen die öffentlichen Haushalte in Deutschland zusätzlich stark belasten würden.

Hamburgs Finanzsenator erklärte heute im Deutschen Bundesrat: „Die Länder können sich keine weitere Schwächung ihrer Einnahmen erlauben.“ Die Hamburger Wirtschaftskraft führe, so Tschentscher, zu einem Steueraufkommen von fast 50 Milliarden Euro, „von dem uns nach Abzug von Steuern des Bundes und Steueranteilen anderer Länder am Ende weniger als 9 Milliarden Euro verbleiben. Die strukturelle Haushaltssanierung kann deshalb selbst bei strenger Ausgabendisziplin nur gelingen, wenn uns wenigstens diese Einnahmen nicht verloren gehen.“

Eine künftige verfassungsrechtlich ggf. notwendige Anpassung des Grundfreibetrags soll, zur Vermeidung weiterer Belastungen der öffentlichen Haushalte, insbesondere durch eine angemessene Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer gegenfinanziert werden. Hamburg hat hierzu heute gemeinsam mit anderen Bundesländern einen Entschließungsantrag in den Bundesrat mit dem Ziel eingebracht, den Spitzensteuersatz von derzeit 42% ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro auf 49% ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro zu erhöhen.

Der Redebeitrag von Senator Tschentscher im Bundesrat:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

obwohl die Zahl vermutlich in all Ihren Unterlagen steht, will ich sie noch einmal sagen: der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Abbau der so genannten kalten Progression führt, wenn er beschlossen würde, zu Steuermindereinnahmen von 6 Milliarden Euro.

Gleichzeitig stehen die meisten Länder unter hohem Konsolidierungsdruck und können sich – das haben einige Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt – keine weitere Schwächung ihrer Einnahmen erlauben.

Denn die Schuldenbremse des Grundgesetzes zwingt uns, die Haushalte ab sofort so aufzustellen, dass die Einhaltung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes spätestens ab 2020 möglich ist.

Der Hamburger Senat bekennt sich ausdrücklich zum Verbot weiterer Nettokreditaufnahmen zu Lasten künftiger Generationen und wird diese Vorgabe des Grundgesetzes für die Freie und Hansestadt Hamburg umsetzen.

Für uns bedeutet dies allerdings, dass wir den jährlichen Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben auf 1 Prozent begrenzen müssen.

Inflation, Tariferhöhungen, Versorgungslasten und die Entwicklung der gesetzlichen Leistungen werden voraussichtlich deutlich höher ausfallen.

In dem Umfang, in dem diese Ausgaben die jährliche 1 Prozent-Erhöhung übersteigen, müssen wir bei anderen öffentlichen Aufgaben geringere Steigerungen und Einsparungen vornehmen. Das wird ein hartes Konsolidierungsprogramm über viele Jahre.

Zusätzlich haben wir in Hamburg einen in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Sanierungsstau in der öffentlichen Infrastruktur von mehreren Milliarden Euro, der dringend abgebaut werden muss.

Ein Sanierungsstau bei Straßen und Brücken, der Hafeninfrastruktur, in Schulen und Universitäten, Krankenhäusern, Theatern, Museen und vielen anderen öffentlichen Gebäuden, die in Ordnung gebracht werden müssen.

Dabei trägt unsere Hafen- und Verkehrsinfrastruktur als Grundlage der Hamburger Wirtschaftskraft zu einem Steueraufkommen von fast 50 Milliarden Euro bei, von dem uns nach Abzug von Steuern des Bundes und Steueranteilen anderer Länder am Ende weniger als 9 Milliarden Euro verbleiben.

Die strukturelle Haushaltssanierung kann deshalb selbst bei strenger Ausgabendisziplin nur gelingen, wenn uns wenigstens diese Einnahmen nicht verloren gehen. Dass das Problem der Überschuldung öffentlicher Haushalte nur auf der Ausgabenseite zu lösen sei, Herr Ministerpräsident Tillich, und nicht auch über die Einnahmen, das halte ich für keine überzeugende Theorie.

Hamburg würde jedenfalls mit den Maßnahmen im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur so genannten kalten Progression Einnahmen von jährlich 20 Millionen Euro ab 2013 aufwachsend auf über 70 Millionen Euro bis 2017 verlieren.

Das mag für große Flächenländer ein überschaubarer Betrag sein, für uns ist das nicht akzeptabel. Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sogenannten kalten Progression ab und unterstützen das Vorhaben zur Anpassung des Spitzensteuersatzes.

(Es gilt das gesprochene Wort)

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