Streikrecht in der Diakonie bestätigt

Die Fiktion eines Streikverbots in kirchlichen Einrichtungen ist vom Tisch: Die Arbeitnehmer sehen sich durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gestärkt.

Der Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Hamburg sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen vom 20.11.2012 (1 AZR 611/11) bestätigt.

„Die Fiktion eines Streikverbots in kirchlichen Einrichtungen ist damit endlich vom Tisch. Auch Beschäftige in der Diakonie, der Caritas und bei den Kirchen können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen“, stellt Arnold Rekittke, der für Kirche, Diakonie und Caritas in Hamburg zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär fest. „Solange die Kirchen und die Diakonie nicht dafür sorgen, dass es eine Arbeitsrechtsregelung in den Einrichtungen des Diakonie gibt, an der ver.di substantiell beteiligt war, solange haben wir das uneingeschränkte Streikrecht“, führt er aus. Für ver.di ist es klar, dass die tarifvertragliche Friedenspflicht in den Tarifverträgen KAT und KTD nun auf den Prüfstand gestellt werden muss. „Nach dem BAG Urteil ist dieser Einschränkung der gewerkschaftlichen Handlungsfähigkeit nicht mehr aktuell und muss verändert werden“, meint Arnold Rekittke hierzu.

„In Hamburg sind wir dazu schon auf einem gutem Wege“ betont Hilke Stein, Fachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales. „Der in diesem Jahr abgeschlossene Tarifvertrag mit dem Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburg betont ausdrücklich den Gedanken der Dienstgemeinschaft, ohne jedoch das Streikrecht und die gewerkschaftlichen Grundrechte zu beschneiden. Nur soll das Streikrecht ultima ratio, d.h. die letzte Möglichkeit bleiben. Vorher wollen alle Beteiligten versuchen, eine Einigung auf dem Verhandlungswege zu finden- auch mit Hilfe eines Schlichters. Wenn das nicht zu einer Lösung führt, kann gestreikt werden. Doch wir sind zuversichtlich zu guten Lösungen zu kommen, denn an den Tisch setzen muss man sich auch nach einem Streik wieder.“

Hamburg hat im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern im kirchlichen Bereich bereits Tarifverträge. So sind z. B. die evangelische Stiftung Alsterdorf und die Marthastiftung (KTD), das Diakonieklinikum (KTD), das Krankenhaus Bergedorf/Bethesda (KTD), das Albertinenkrankenhaus / Albertinenhaus (TV VKKH) und die gesamte verfasste Kirche (KAT) tarifgebunden.

Legende:
KTD: Kirchlicher Tarifvertag Diakonie,
KAT: Kirchlicher Angestellten Tarifvertrag,
TV VKKH (Tarifvertrag mit dem Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.