SPD-Fraktion: Elbvertiefung weiterhin machbar

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Maßgaben des Europäischen Gerichtshofes als „machbar für die Fahrrinnenanpassung der Elbe“ bezeichnet.

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel: „Endlich haben wir Klarheit, wie die europäische Wasserrahmenrichtlinie auszulegen ist. Die Möglichkeit der Ausnahme im Einzelfall hat der EuGH betont. Ich habe keinerlei Zweifel, dass die dringend notwendige Elbvertiefung als Projekt von nationalem Rang die Voraussetzungen einer Ausnahme im öffentlichen Interesse erfüllt. Wir haben hierfür im Koalitionsvertrag entsprechend Vorsorge getroffen. Ich bin sicher, dass wir unserem Ziel, die Fahrrinnenanpassung durchzusetzen und umzusetzen, weiter Schritt für Schritt näher kommen. Was wir allerdings nicht brauchen, ist parteipolitische Oppositionsrhetorik – das hilft weder Hafen noch Elbe. Dieser Senat hat seine Hausaufgaben in Sachen Elbvertiefung gemacht.“ Schwierige Folgen des Richterspruchs sieht die SPD-Fraktion allerdings für andere, kleinere Vorhaben an europäischen Fließgewässern, bei denen sich eine Ausnahme anders als bei der Elbe deutlich schwieriger herleiten lässt: „Ich weiß nicht, ob die Luxemburger Richter diese Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung an den europäischen Flüssen hinreichend bedacht haben“, so Dressel.

Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: „Die Fahrrinnenanpassung der Elbe ist notwendig, um im Vergleich mit anderen europäischen Häfen konkurrenz- und wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies gilt ausdrücklich auch vor dem Hintergrund der Schiffsgrößenentwicklung. Der geplante Ausbau der Fahrrinne von Hamburg bis zur Nordsee wurde so bemessen, dass künftig auch die neue Generation großer Containerschiffe den Hamburger Hafen unter wirtschaftlich attraktiven Bedingungen bedienen können. Das generiert nicht nur Wertschöpfung, sondern sichert auch über 150.000 Arbeitsplätze, die in Hamburg und der Metropolregion direkt und indirekt vom Hafen abhängen.“

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