Sieg für direkte Demokratie – Beust trickst weiter

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion begrüßt die Übernahme eines Volksbegehrens zur direkten Demokratie durch die CDU und kritisiert die vom Bürgermeister gesteuerte Entkopplung des zweiten Volksbegehrens vom Termin der nächsten Bürgerschaftswahl als eine weitere Manipulation der direkten Demokratie.

Christa Goetsch, Fraktionsvorsitzende der GAL in der Bürgerschaft, erklärt: „Die CDU ist mit der faktischen Abschaffung der Volksbegehren durch Verfahrenshürden gescheitert. Das ist ein Sieg für die direkte Demokratie und eine deutliche Niederlage für von Beust und seine Partei.“

Zum Vorgehen beim zweiten Volksbegehren erklärt sie: „Der Bürgermeister tut nun so, als habe er Volkes Wille verstanden. Doch während er die eine Hand vorgeblich milde dem Volk reicht, holt er mit der anderen bereits zur nächsten Ohrfeige aus. Die Manipulation des Bürgermeisters bei der Entkoppelung der Termine der Bürgerschaftswahl und des Volksentscheids ist ein weiterer Affront gegen den Volksgesetzgeber. Ole von Beust hat sich an die Spitze der Trickser in der Hamburger CDU gesetzt.“

Bereits die Anordnung der eiligen Wochenend-Auswertung der gültigen Stimmen und der Vergabe einer Auszähl-Prämie von 51 Cent pro ausgewerteter Eintragung an die Beamten in den Bezirksämtern war eine gezielte Aktion, um noch die Senatssitzung am 13. März zu erreichen. Bei normaler Auszählung der Stimmen des Volksbegehrens hätten diese erst in der folgenden Senatssitzung vorgelegen und der Volksentscheid hätte dann am Wahltag stattfinden müssen.

Die Sonderprämie auf Steuerzahlers Kosten wird so genutzt, um dem Steuerzahler die Chance zu schmälern, seinen Willen durchzusetzen.

Mit der gezielt gesteuerten Entkoppelung des Volksentscheids vom Wahltag wolle von Beust gezielt eine hohe Beteiligung am Volksentscheid verhindern. Wer aktiv dafür sorge, dass die Teilnahme an der direkten Demokratie niedrig bleibe, habe von Demokratie nichts verstanden. Dieses Manöver diene dazu, es zu verhindern, dass Volksentscheide durch eine Verfassungsänderung bindend würden.

Goetsch: „Nachdem von Beust sich bereits über die Volksentscheide zur Krankenhaus-Privatisierung und zum Wahlrecht hinweg gesetzt hat, will er sich offenbar die Tür für weitere Missachtungen des Bürgerwillenswillens offen halten.“

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