Schönheits-OP: Beratung oft mangelhaft

Von elf Schönheitschirurgen in Hamburg beriet nur einer gut, zehn aber eher schlecht oder sehr schlecht. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg am Beispiel einer jungen Frau, die ihre Brust vergrößern lassen wollte.

Nur ein Arzt machte deutlich, sie könne eigentlich mit ihrem Aussehen zufrieden sein. Ein anderer ließ sich hingegen zu dem Satz hinreißen: „Sie haben eine sehr schöne Brust. Da lässt sich alles machen!“

Ausgewählt wurden nur Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie, die einer der drei einschlägigen Fachgesellschaften angehören, weil dort die beste Beratungsqualität zu erwarten ist. Die Ergebnisse:

– Kein Arzt riet ausdrücklich von der gewünschten Brustvergrößerung ab. Nur einer ließ immerhin Zweifel an ihrer Notwendigkeit erkennen.

– Kein Arzt interessierte sich für psychosoziale Hintergründe des Wunsches nach Brustvergrößerung. Vier fragten zwar nach der Motivation der Patientin, hinterfragten jedoch ihre lapidare Antwort, sie sei einfach mit ihrem Busen unzufrieden, nicht weiter.

– Über mögliche Folgen und Risiken der Operation wurde mehrheitlich unvollständig und verharmlosend oder nur schlagwortartig aufgeklärt. So wurde das Risiko einer Kapselfibrose von allen Ärzten zwar erwähnt, aber von den meisten nicht erklärt – etwa dass Verhärtung und Verformung der Brust die Folge sein könnten und wie viel eine Nachkorrektur voraussichtlich kosten würde.

– Dass Nachoperationen nötig werden könnten, erwähnten nur vier der elf Ärzte. Sieben verschwiegen, dass Mammografien durch Implantate erschwert sind, und keiner klärte darüber auf, dass auf die Patientin dadurch zusätzliche Kosten zukommen würden. Drei Ärzte behaupteten sogar, die Implantate seien ein Leben lang haltbar.

Der vollständige Bericht ist im Internet unter www.vzhh.de veröffentlicht.

Für die Verbraucherzentrale Hamburg ergeben sich aus den Ergebnissen Forderungen an Ärzte, Fachgesellschaften, Politik und an Patientinnen und Patienten:

– Ärzte, die auf dem Gebiet der ästhetischen Chirurgie tätig sind, sollten sowohl in ihrer Beratung als auch bei ihren Operationen ethische Gesichtspunkte vor finanzielle stellen.

– Die Fachgesellschaften und ‑verbände der ästhetischen und plastischen Chirurgie sollten ihre Aufgabe der Qualitäts­entwicklung und ‑sicherung besser wahrzunehmen.

– Die Politik sollte Ärzte, die Schönheitsoperationen durchführen, veranlassen, ihre Aufgaben und Pflichten vollständig zu erfüllen. Auch sollte vor Schönheitsoperationen eine Pflicht der Patientinnen und Patienten zur Beratung durch unabhängige Akteure erwogen werden.

– Unabhängige wissenschaftliche Institute müssen die Folgewirkungen und Komplikationsraten nach ästhetischen Operationen systematisch erforschen und veröffentlichen.

– Patientinnen und Patienten sollten sich vor jeder medizinisch nicht indizierten Maßnahme, insbesondere vor Schönheitsoperationen, sorgfältig über ihre Motivation klar werden, eine ausführliche und vollständige Aufklärung von ihren Ärzten einfordern sowie sich die möglichen Folgen und auch Folgekosten eines Eingriffs schon bei der Entscheidung schonungslos vor Augen führen.

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