Sargnagel für den Naturschutz

FROSCH_PLATT.jpegFür die Natur ist im Hamburgbild der CDU offenbar kein Platz: Die vorgesehenen Veränderungen im Naturschutzrecht bringen fast nur Verschlechterungen gegenüber dem von Rot-Grün 2001 geschaffenen Naturschutzgesetz. Christian Maß komentiert für die GAL: „Ein Sargnagel für den Naturschutz!“

FROSCH_PLATT.jpegDer umweltpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Christian Maaß, kritisiert den vom Senat vorgelegten Gesetzentwurf als „Naturschutz-Verhinderungsgesetz“. Bis auf geringfügige Ausnahmen enthält er nur Verschlechterungen gegenüber dem von der rot-grünen Mehrheit 2001 in der Bürgerschaft beschlossenen Naturschutzgesetz und gegenüber dem Bundesnaturschutzgesetz. Maaß verweist auf die folgenden Punkte:

+ Abschaffung der Verbandsklage: Künftig soll es Umweltverbänden nach dem Hamburger Gesetz nicht mehr möglich sein, die Verletzung von Naturschutzrecht vor Gericht einzuklagen.

+ Minimalistischer Biotopverbund: Nach dem Bundes-Naturschutzgesetz sollen die Länder zehn Prozent ihre Landesfläche für den Naturschutz sichern. Der Senat umgeht diese Regelung mit einem Griff in die Trickkiste, indem er den Nationalpark Wattenmeer hierbei mitzählt.

+ Vorrang für Vertragsnaturschutz – aber kein Geld dafür: Laut Senat soll künftig der Vertragsnaturschutz „Vorrang vor hoheitlichen Maßnahmen“ haben, die Mittel dafür werden aber abgesenkt. Im Resultat bedeutet das weniger Naturschutz.

+ Abschaffung der Landschaftspläne: Das Instrument der Landschaftsplanung wird geschwächt. Mit den Landschaftsplänen, die der Senat jetzt abschafft, sollte der Naturschutz auch außerhalb von Naturschutzgebieten gestärkt werden.

+ Minimalistische Aufwertung von Agrarräumen: Der Senat unterläuft die Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes wonach in landwirtschaftlich geprägten Gebieten wie dem Alten Land und den Vier- und Marschlanden wertvolle Strukturen wie Knicks, Gräben und Hecken geschützt und entwickelt werden sollen. Der Senat will nur ein Prozent für solche Flächen sichern.

Maaß kommentiert zusammenfassend: „Mit der Naturschutzgesetz-Novelle sollen, nach der massiven Schwächung der Naturschutzverwaltung, nun auch die gesetzlichen Grundlagen für den Naturschutz geschwächt werden. Die Abschaffung des Klagerechts von Naturschutzverbänden ist eine Einladung zum Bruch von Naturschutzrecht – denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.“

Maaß verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die von der GAL-Fraktion Anfang 2004 vorgelegten Eckpunkte für die Novelle des Naturschutzgesetzes und bekräftigt die Forderung der GAL, die anstehende Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zum Anlass zu nehmen, den Naturschutz in Hamburg weiter zu schwächen.

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