Ohrfeige für von Beust und die Ministerpräsidenten

Mit dem heutigen Urteil zur grundsätzlichen Frage, wer die Rundfunkgebühren festlegen darf, hat das Bundesverfassungsgericht seine Linie einer möglichst großen Staatsferne bestätigt. Farid Müller, medienpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „ Auch von Beust hat mit diesem Urteil eine Ohrfeige erhalten. Er und die anderen Ministerpräsidenten wollten sich 2005 bei den Bürgerinnen und Bürgern als die Gebührensenker aufspielen und haben damit die Verfassung gebrochen.“

Müller weiter: „Aus gutem Grunde gibt es in Deutschland einen staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der eben nicht über Finanzierungsfragen politisch unter Druck gesetzt werden darf. Den Salat haben nun die Gebührenzahler, die 2009 mit einer fetten Erhöhung rechnen müssen, weil die Verfassungsrichter ARD und ZDF auch noch Schadensersatz zugebilligt haben, den sie bei der nächsten Gebührenerhöhung geltend machen können.“

Die Ministerpräsidenten haben 2005 die Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 17,03 Euro begrenzt. Damit waren sie deutlich hinter der Empfehlung geblieben, die die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gegeben hatte. Sie wichen damit das erste Mal von der Empfehlung ab und begründeten das mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und der hohen Arbeitslosenzahl.

Diesen Eingriff der Bundesländer hat Karlsruhe nun als verfassungswidrig eingestuft. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge wurde damit die Rundfunkfreiheit verletzt. Die GAL-Fraktion hat sich seinerzeit bei der Abstimmung in der Bürgerschaft über den Rundfunkstaatsvertrag genau mit diesem Hinweis enthalten.

Auch der Fachsprecher für Medienpolitik der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Uwe Grund, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung der Rundfunkgebühren begrüßt. „Das ist eine gute Entscheidung. Die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlangt eine besondere Zurückhaltung der Politik. Die Abweichung der Ministerpräsidenten von der Gebührenempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten war schon damals von den norddeutschen Parlamentsausschüssen über die Parteigrenzen hinweg heftig kritisiert worden“, sagte Grund am Dienstag.

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