Noch immer belästigende Telefonwerbung?

Täglich ärgern sich Verbraucher über Belästigung durch Telefonwerbung. Dabei sollte der Spuk längst vorbei sein. Denn letzten Sommer trat das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“ in Kraft. Doch die Verbraucherzentrale hat aus der täglichen Praxis den Eindruck, dass sich nichts geändert hat.

Verbraucher berichten unverändert von nervender Telefonwerbung für Gewinnspiele und Zeitschriftenabos, über untergeschobene Verträge und geklaute Kontodaten.

Berlin hat eine Überprüfung des Gesetzes erst nach Ablauf von drei Jahren vorgesehen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale zu spät. Sie will es schon jetzt genau wissen und erfasst ab sofort statistisch die eingehenden Verbraucherbeschwerden zu belästigender Telefonwerbung. Jede telefonische, persönliche und schriftliche Beschwerde wird von der Verbraucherzentrale Hamburg gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer anonym dokumentiert. Das Ergebnis der Auswertung soll zum Jahrestag des Gesetzes vorgestellt werden.

Die Verbraucherzentrale bitte alle Verbraucher, ihr bei der Dokumentation zu helfen und sie über belästigende Telefonwerbung zu informieren:

Am Einfachsten im Internet unter www.vzhh.de, wo sich ein Formular für die Online-Beschwerde findet. Es geht auch per Post: Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, per Fax 040-24832-290 und per E-Mail verbraucherrecht@vzhh.de.

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