Toys“R“us: Betriebsratswahl findet statt

Das Arbeitsgericht Hamburg hat am 17. März den Antrag von Toys“R“us auf eine einstweilige Verfügung gegen die anstehende Betriebsratswahl am 26. März 2010 in der Filiale in Hamburg Eidelstedt abgelehnt.

Björn Krings, zuständiger ver.di-Sekretär, begrüßt die Ablehnung der einstweiligen Verfügung durch das Hamburger Arbeitsgericht. „Es ist ein klares Signal dafür, dass alle Unternehmen, die die gesetzliche Mitbestimmung im Betrieb angreifen, Gefahr laufen, vor Gericht eine Bruchlandung zu erleiden. Zusätzlich hat ver.di in diesem Fall eine breite Öffentlichkeit geschaffen. Diese zeigt, dass Angriffe auf Betriebsräte mit gewerkschaftlicher Gegenwehr beantwortet werden.“

Hintergrund des Antrages auf einstweilige Verfügung war, die Wahl eines dreiköpfigen Betriebsrates zu verhindern. Besonders brisant an diesem Geschehen ist, dass der Spielzeughändler noch zu Anfang des Jahres einen Teil seiner Stammbelegschaft in der Eidelstedter Filiale vor die Tür gesetzt hat und durch eine Fremdfirma ersetzten ließ.

Für ver.di versteckt sich hinter diesem Vorgehen der Versuch, die Größe des engagierten Eidelstedter Betriebsrates, die sich bei der anstehenden Wahl an der Größe der Stammbelegschaft fest macht, zu beschneiden.

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