Mindestlohn: SPD präzisiert Vorstellungen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich für die Einführung eines branchenbezogenen gesetzlichen Mindestlohns für die Branchen Gebäudereinigung, Bewachungsgewerbe, Friseurhandwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie bei der Leiharbeit und bei so genannter wohnortnah erbrachter Dienstleistung ausgesprochen.

„Ich bin froh, dass die durch Berichte in Hamburg gestartete Diskussion um völlig inakzeptable Dumpinglöhne inzwischen eine bundespolitische Bedeutung gewonnen hat. Es ist gut, dass ein flächendeckendes Mindestlohnkonzept kurz vor dem Durchbruch steht“, sagte der SPD-Arbeitsmarktexperte Hans-Christoff Dees nach Ende einer Konferenz der SPD-Fachsprecher für Arbeit und Soziales aus den deutschen Landesparlamenten sowie dem Bundestag.

Die CDU habe angesichts erfolgreicher Mindestlöhne in England und Frankreich keinerlei substanzielle Argumente gegen die Einführung des Mindestlohnes mehr. Mit diesem Thema könne die SPD die CDU mit Ihrer Ideologie „der Markt werde es schon richten“ überführen, schloss Dees.

Am Montag und Dienstag hatte die Konferenz der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der SPD Landtagsfraktionen gemeinsam mit Andrea Nahles (MdB) stellvertretend für die Bundestagsfraktion, Kajo Wesselhöven (StS) als Vertreter des Bundesministerium für Soziales und Arbeit sowie Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit stattgefunden. Die Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion wurde vertreten durch Hans-Christoff Dees (Arbeitsmarkt) und Dirk Kienscherf (Soziales). Die Landtagsabgeordneten diskutierten mit den bundespolitisch verantwortlichen die Sorgen und Erfolge der aktuellen Arbeitsmarktpolitik.

Unter anderem ging es um Konzepte zur Schaffung 100.000 neuer Arbeitsplätze für eine gemeinwohlorientierter Bürgerarbeit. Diese soll das Ziel haben, ältere Menschen oder jüngere Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Ferner diskutierten die SPD-Experten über Recht- und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt, etwa bei Regeln für Praktika.

Dees: „Eines der größten strukturellen Probleme am Arbeitsmarkt für einfache Jobs ist die hohe Abgabenbelastung. Bei einem Arbeitnehmereinkommen von rund 1.250 Euro bleiben dem Arbeitnehmer nur noch 900 Euro netto. Der Arbeitgeber muss gleichzeitig 1600 Euro aufbringen. Diese Schere zwischen Brutto und Netto beschädigt den Anreiz, gute aber einfache Arbeit anzunehmen oder sie überhaupt anzubieten. Seit vielen Jahren haben wir dies auf den Sprechkonferenzen thematisiert, nun ist in Berlin diesbezüglich Bewegung zu erkennen. Ende März werden Ergebnisse erwartet. Jede Reform an dieser Stelle würde die untersten Einkommen dramatisch entlasten und gute Arbeit lohnenswerter machen.“

Abschließend gab sich Dees besonders zufrieden damit, dass eine Verlängerung der befristeten 5000 ARGE Arbeitsverträge bis 2009 zugesagt worden ist. „Damit wird von der Bundesagentur die notwendige Kontinuität in den Personalkörpern der ARGE weiter verbessert. Die Beschäftigten können aufatmen“, schloss Dees.

Die Konferenz befasste sich auch mit zwei wichtigen sozialpolitischen Themenbereichen – der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der jetzt in die Zuständigkeit der Länder übergegangenen Heimgesetze.

Unfallversicherung – Effizienzsteigerung ja, Aushöhlung des Versicherungsschutzes nein

Im Rahmen der Unfallversicherung wird dieser seit Jahrzehnten unveränderte Bereich erstmals einer umfassenden Reform unterzogen, die unter anderem zum Ziel hat, die Zahl der bisherigen vielen Berufsgenossenschaften deutlich auf bundesweit unter zehn zu reduzieren, eine Spitzenorganisation in Form einer Körperschaft zu gründen sowie einen Lastenausgleich zwischen den Wirtschaftszweigen durchzuführen. Der sozialpolitische Sprecher der Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf, begrüßte diesen Reformschritt. Er führe zu „mehr Effizienz im Sinne der Versicherten“, sagte Kienschef. Er warnte gleichzeitig den CDU-Wirtschaftsrat und die Spitzenverbände der Wirtschaft, bestimmte Leistungsinhalte – wie etwa die Absicherung von Unfällen etwa bei der Fahrt zur Arbeit – in Frage zu stellen. „Wir wollen eine Reform im Sinne der Versicherten – und nicht zu deren Lasten. Einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes erteilen wir eine klare Absage“, so Kienscherf.

Heimgesetze im Sinne der Betroffenen fortentwickeln

Im Rahmen der Förderalismusreform ist die Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund in die Länder übergangen. Das Heimgesetz regelte bisher die Qualität der Unterbringung von alten und behinderten Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Aus Sicht der SPD sind die Länder nun gefordert, möglichst gemeinsam die Heimgesetze fortzuentwickeln und dabei insbesondere ambulante Versorgungsformen in den Vordergrund und neue Wohnformen neben der klassischen Heimunterbringung zu rücken. „Wir müssen weg von der klassischen Heimunterbringung und hin zu flexibleren Strukturen, die den Bedürfnissen der pflegebedürftigen zukünftig besser entsprechen – etwa in Form von Wohngemeinschaften“ forderte Kienscherf. Der SPD-Abgeordnete sieht zugleich aber noch immer die Gefahr, dass einige Länder die neue Zuständigkeit dazu nutzen könnten, die Standards der Heimunterbringung deutlich zu senken. „Die SPD wird sich in allen Ländern dafür einsetzen, dass dieses nicht geschieht“, so der Sozialpolitiker.

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