Menschenrechte vor dem Internationalen Gerichtshof

Hamburger Vorlesung zum Völkerrecht und Europarecht
Hamburg Lecture on International and European Law

Menschenrechte vor dem Internationalen Gerichtshof
Vortrag von Prof. Dr. Bruno Simma

Begrüßung: Bertil Sander, Mitglied des Vorstands der Patriotischen Gesellschaft von 1765;

Prof. Dr. Andreas von Arnauld, Helmut-Schmidt-Universität

Grußwort: Dr. Till Steffen, Präses der Justizbehörde

Freitag, 5. Februar 2010, 19.00 Uhr

Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg

Bruno Simma wurde 1941 im Saarland geboren und wuchs in Österreich auf. Nach Studium und Habilitation in Innsbruck war er 1971–2003
Professor für Völker- und Europarecht in München. Daneben lehrte er an mehr als 60 Universitäten und akademischen Einrichtungen weltweit
und wirkte als langjähriges Mitglied von UN-Gremien sowie als Berater des Auswärtigen Amtes auch in der Völkerrechtspraxis. Im Jahr 2003
wurde Bruno Simma für Deutschland als Richter an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag berufen.

Den Menschenrechten verdankt das moderne Völkerrecht ein neues Gesicht. Lange Zeit wurde das internationale Recht als bloßes Zwischenstaatenrecht
verstanden, in dem der einzelne Mensch keinen Platz hatte. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 wurde ein Prozess eingeleitet, der die Rechtsstellung des Einzelnen mehr und mehr in den Mittelpunkt des internationalen Rechts gerückt hat. Wie ein Staat mit den Menschen auf seinem Territorium umgeht, ist nicht länger eine innere Angelegenheit, menschenrechtliche Pflichten machen auch nicht mehr an den eigenen Staatsgrenzen halt. Solange allein staatliche Institutionen über die Einhaltung der Menschenrechte wachen, sind allerdings »die Böcke zu Gärtnern« gemacht (Simma). Individualbeschwerden vor internationalen Organen zum Menschenrechtsschutz können hier dem in seinen Rechten verletzten Individuum auch auf völkerrechtlicher Ebene eine eigene Stimme verleihen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag gehört an sich nicht zu jenen völkerrechtlichen Institutionen, die für den Schutz der Menschenrechte geschaffen wurden.

Als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen entscheidet er seit 1946 Streitigkeiten zwischen Staaten und erstattet Rechtsgutachten für die Organe der Vereinten Nationen. Er ist ein Instrument des »Zwischenstaatenrechts «. Doch auch in seiner Praxis werden Menschenrechtsfragen immer relevanter. Die Errichtung des Sperrzauns im Westjordanland, die Völkermordvorwürfe Bosnien-Herzegowinas gegen Serbien-Montenegro oder der Streit
Georgiens mit Russland über den Georgienkrieg: immer häufiger ist der Gerichtshof gefordert, Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Wie der IGH sich dieser Herausforderung durch ein Völkerrecht im Wandel stellt und wie er seine Autorität als »Weltgerichtshof« zum Schutze der Menschenrechte einsetzen kann, wird Professor Simma aus der Binnenperspektive berichten.

Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei.

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