LINKE: Märkte in Wandsbek zu teuer

Um 19% wurden zu Beginn des Jahres die Marktgebühren in Wandsbek angehoben. Seit dem 1. Januar 2010 ist nämlich die Mehrwertsteuer nicht mehr inklusive sondern wird zusätzlich oben drauf geschlagen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass Wandsbek dem Beispiel Eimsbüttel folgen wird, fürchtet die LINKE in der Bezirksversammlung: Dort wurden zum Jahreswechsel die Gebühren um knapp 40% erhöht.

Die LINKE lehnt eine Erhöhung der Gebühren für Märkte in diesen Größenordnungen strikt ab: „Wandsbeks Märkte sind für das soziale Umfeld in den Quartieren unerlässlich: Sie sind eine Institution für den Zusammenhalt im Stadtteil und ein Gegengewicht zu den Discountern. Sie sind ein Stück kultureller stadtpolitischer Lebensqualität, mit dem sorgsam umgegangen werden muss. Darüber hinaus sind sie auch ökologisch nachhaltig, weil sie den Einkauf regionaler Produkte fördern und damit einen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten“, so Vasco Schultz, Fraktionsvorsitzender der Wandsbeker Linksfraktion.

Die LINKE fordert deshalb, dass die Marktgebühren — wenn überhaupt — jährlich nur maximal 10% angehoben werden und das auch nur dann, wenn die Erhöhung zur Kostendeckung absolut notwendig ist. Die LINKE lehnt eine Gebührenerhöhung zum Stopfen von Haushaltslöchern strikt ab.

Anm.d.Red.: Die in Wandsbek jetzt erhobene Mehrwertsteuer können Markthändler, soweit sie selbst mehrwertsteuerpflichtig sind, direkt vom Finanzamt zurückerhalten.

3 Gedanken zu „LINKE: Märkte in Wandsbek zu teuer“

  1. Lieber Vasco,

    es ist leider nicht ganz so, wie du es darstellst. Seit dem 1.1.2010 unterliegen die Wochenmarktgebühren nicht mehr der Umsatzsteuerpflicht, es wird also nichts „oben drauf geschlagen“, wie du schreibst, es ist, anders als früher, aber auch keine Umsatzsteuer mehr in den Gebühren enthalten. Da sie nominell nicht verändert wurden, nun aber kein Vorsteuerabzug mehr möglich ist, kommt man auf eine Erhöhung um ungeheure 19 Prozent. Schlimm genug.

    Viele Grüße
    Ole

  2. Moin,

    Zur Redaktionsanmerkung: Die 19% Mehrwertsteuer werden nicht mehr extra ausgewiesen und können nun nicht mehr abgesetzt werden. (Da hat auch Ole natürlich recht, vielleicht war das etwas „polemisch“ formuliert;-) ) Vorher war die Mehrwertsteuer auch drinnen – nur konnte sie damals noch durch die Ausweisung abgesetzt werden.

  3. Rechnerisch ist das nicht ganz richtig: Für Gewerbetreibende mit Vorsteuerabzugsberechtigung wegen der nicht mehr ausgewiesenen Umsatzsteuer beträgt die Erhöhung rund 16 %.

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