David M.: Tod grob fahrlässig verschuldet!

Grobe Fahrlässigkeit hat David M., der in Abschiebehaft starb, das Leben gekostet. Dieser Ansicht ist zumindest der Abgeordnete der LINKEN, Mehmet Yildiz. Zur Begründung führt er Senatsantworten auf seine eigene und eine Anfrage der SPD an (siehe ganz unten).

Das ist Yildiz‘ Mitteilung:

Die Antwort des Senats sowohl auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zum Tod von David M. (Drucksache 19/5645) als auch auf die Schriftliche Kleine Anfrage der SPD (Drucksache 19/5637) machen eines deutlich: Die zuständige Ausländer-, Innen- und Justizbehörde haben in der Angelegenheit von David M. grob fahrlässig gehandelt und sind deshalb für dessen Tod verantwortlich.

„Dieses Ereignis erfüllt mich, wie auch viele Bürgerinnen und Bürger, mit Entsetzen. Ich bin fassungslos über die grobe Fahrlässigkeit der zuständigen Behörden und halte die amtliche Ignoranz gegenüber dem Kindeswohl für skandalös. Anscheinend haben wir es hier mit einer rechtsfreien Zone innerhalb eines
Rechtsstaates zu tun“, erklärt Mehmet Yildiz, der migrationspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke.

Dieser Vorfall hätte nicht passieren dürfen und wäre sicherlich auch nicht passiert, wenn die Ausländerbehörde ihre Pflichten nicht grob vernachlässigt und auf die Signale, die David M. von Anfang an
gegeben hat, geachtet hätte.

Fahrlässigkeit 1):
Am 17. Februar wird David M. einem Psychologen vorgestellt. Nach dem Gespräch attestiert dieser, dass eine mögliche „Selbstverletzung oder -tötung zunächst nicht ausgeschlossen werden kann“. Am gleichen Tag werden vorsorglich besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Herr M. wird „engmaschig ärztlich
betreut“. Trotz der ärztlich attestierten Suizidgefahr wird David M. erst am 25. Februar 2010 in das Zentralkrankenhaus verlegt.

Fahrlässigkeit 2):
David M. tritt aus Protest gegen seine geplante Abschiebung in Hungerstreik. Obwohl dies die heikle Situation und die Not, in der sich der Betroffene befindet, zum Ausdruck bringt, wird er weder mit der gebotenen Sensibilität behandelt noch wird erwogen, ihn frei zu lassen.

Fahrlässigkeit 3):
Obwohl David M. Suizidgefahr attestiert wird, erfolgt seine Kameraüberwachung lückenhaft. Aus der Antwort des Senats auf die Anfrage 19/5637 geht hervor, dass David M. zwischen 11.30 und 15.50 nicht kontrolliert wurde. Wäre der Monitor kontinuierlich kontrolliert worden, hätte der Selbstmord mit hoher
Wahrscheinlichkeit verhindert werden können.

Fahrlässigkeit 4):
Für Herrn M. wurde kein Rechtsbeistand bestellt. Er wurde nicht über seine Rechten aufgeklärt.

Aufgrund dieses grob fahrlässigen Umgangs mit David M. tragen die zuständigen Behörden die Verantwortung an seinem Tod. Schlimmer noch ist der bisherige Umgang des Innensenators mit diesem
Fall. Dieser hatte nach dem Vorfall angekündigt, die Abschiebehaft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge auszusetzen. Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/5637 geht
jedoch hervor, dass sich weiterhin Minderjährige in Abschiebehaft befinden. Es ist mehr als zynisch, einen Minderjährigen an seinem 18. Geburtstag (15. März 2010) in die Justizvollzugsanstalt Billwerder zu verlegen.

All dies ist nicht hinnehmbar: „Ich verurteile die grobe Fahrlässigkeit der zuständigen Ausländer- Innen- und Justizbehörde und der verantwortlichen Personen. Vor diesem Hintergrund fordere ich den Senat auf, den Fall lückenlos aufzudecken und daraus nicht nur personelle Konsequenzen zu ziehen, sondern das System der Aufnahme von MUF in Hamburg grundsätzlich zu verändern.

Minderjährige Flüchtlinge müssen fortan vom Jugendamt in Obhut genommen werden anstatt zunächst der Ausländerbehörde vorgeführt zu werden. Ferner fordere ich den Senat auf, sich im Bundesrat dafür
einzusetzen, Abschiebehaft abzuschaffen und die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos anzuerkennen und umzusetzen.

„Alle Sondergesetze für Nichtdeutsche müssen abgeschafft werden“, schließt Mehmet Yildiz.

Hier die Anfrage der LINKE sowie die Antwort des Senats und hier die Anfrage der SPD sowie die Antwort des Senats (jeweils als PDF).

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