Kinderlärmgesetz: GAL fordert klare Regelungen

BABY_SCHREI.jpegDie GAL-Bürgerschaftsfraktion legt heute eine weitere Überarbeitung ihrer Gesetzesinitiative zur Regelung von Kinderlärm vor (s. Anhang) und kritisiert den ebenfalls heute von der CDU-Fraktion vorgestellten Antrag zu diesem Thema.

Christian Maaß, umweltpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion und Umweltjurist: „Nach über einem Jahr Diskussion legt die CDU eine Wischiwaschi-Formulierung vor, die verfassungsrechtlich zweifelhaft ist und mit der kein Gericht etwas anfangen kann. Konflikte mit klagenden Nachbarn bekommt man nur mit klaren Regelungen in den Griff. Unser Gesetzentwurf enthält diese Klarheit und bietet ein Höchstmaß an Rechtssicherheit. Ich habe viel Zustimmung von Experten und noch kein einziges tragfähiges Argument gegen den GAL-Gesetzentwurf gehört. Wir hatten auf eine ernsthafte Diskussion und eine überparteiliche Lösung dieses Problems gehofft. Schade, dass die CDU nicht über ihren eigenen Schatten springen mag und den GAL-Gesetzentwurf nun offenbar ablehnen will.“

Bereits vor einem Jahr hatte die GAL eine erste Gesetzesinitiative in die Bürgerschaft eingebracht. Vor wenigen Wochen hatten die Grünen einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf dem Expertenworkshop von Juristen der Forschungsstelle Umweltrecht Zustimmung erhalten hatte. Mit der nun vorgelegten Überarbeitung des GAL-Antrags werden Bedenken aus den Reihen der CDU und des Senats zum Anwendungsbereich des Gesetzes und zur verwendeten Terminologie aufgegriffen. Damit sollte eine überparteiliche Lösung ermöglicht werden. Der nun vorgelegte Antrag der CDU entzieht diesen Einigungsbemühungen die Basis.

Zum Hintergrund: Bereits auf dem Experten-Workshop wurde klar, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt keine Landesregelung zum Kinderlärm will. Zum einen sei nach Ansicht der Behörde äußerst zweifelhaft, ob die Bürgerschaft hierfür überhaupt die Gesetzgebungskompetenz besitze. Zum anderen wolle man keine Nachbarn ungewollt zu Klagen anregen. Bei dem vorgelegten Antrag handelt es sich offenbar um einen zweifelhaften Kompromiss zwischen dieser zurückhaltenden Ansicht des Senats und den Forderungen der Öffentlichkeit und der Opposition nach gesetzlichen Regelungen.

„Wenn man sich nicht einig ist, ob man ein Gesetz will oder nicht, dann kommt dieser Formelkompromiss dabei heraus: Es gibt ein Gesetz – in dem aber nichts drin steht“, so Maaß.

Den Gesetzentwurf der GAL können Sie hier als PDF herunterladen.

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