Kienscherf: Regelsätze mit Gutachten überprüfen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich in der Bürgerschaft dafür ausgesprochen, die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aufgrund voller Erwerbsminderung oder ihres Alters von Armut bedroht sind. In einem Antrag fordert die SPD den Senat auf, die Regelsätze nach SGB XII den tatsächlichen Lebenshaltungskosten in Hamburg anzupassen. Weiter will die SPD in Hamburg einen so genannten Kinderwarenkorb einführen.

„Mit diesen Initiativen reagieren wir auf die sich verschärfenden Lebensumstände von Menschen, die sich allein nicht helfen können“, sagte der SPD-Fachsprecher für Sozialpolitik, Dirk Kienscherf, in der heutigen Bürgerschafts-Debatte. Kurios: Diese Debatte war von der LINKE-Fraktion (mit einem eigenen Antrag) angemeldet worden, obwohl die SPD bereits zwei Wochen vorher einen fast wortgleichen Antrag gestellt hatte.

„Wir wollen mit Hilfe eines Gutachtens prüfen lassen, ob die seit dem 1. Juli geltenden Regelsätze tatsächlich dem Bedarf in der Großstadt Hamburg entsprechen. Wenn der Satz zu niedrig ist, muss er gegebenenfalls erhöht werden“, sagte Kienscherf. Die SPD-Initiative solle Menschen helfen, die etwa erwerbsunfähig sind oder nach Ausscheiden aus dem Berufsleben Grundsicherung beziehen.

Die SPD wolle den Handlungsspielraum nutzen, den der Bundesgesetzgeber den Ländern ausdrücklich eingeräumt hat. „Sozialsenator Wersich macht es sich zu einfach, sich im SGB XII einfach an Mindestsätzen des Bundes zu orientieren, ohne zu prüfen, ob in Hamburg darüber hinaus Handlungsbedarf besteht“, sagte Kienscherf.

Hintergrund: Die Regelsätze nach SGB XII wurden bundesweit zum 1. Juli entsprechend der Rentenerhöhung um 1,1 Prozent angehoben. Die Regelsatzbemessung (SGB II und SGB XII) berücksichtigt Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage sind die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Die bayerische Landesregierung hat kürzlich Regelsätze für den Bereich SGB XII auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens festgelegt, so dass zum Beispiel der Regelsatz für Haushaltsvorstände in der Landeshauptstadt München von 347 Euro auf 371 Euro und im Landkreis München auf 372 Euro erhöht wurden.

Weiter will die SPD-Bürgerschaftsfraktion über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass in der Berechnung des Existenzminimums auch die Lebenslagen von Familien und Kindern mit Hilfe eines „Kinderwarenkorbs“ zugrunde gelegt werden. Nach der bisherigen Regelung, erhalten Kinder einen bestimmten Prozentsatz des Regelsatzes. Kinder unter 15 Jahren erhalten 60 Prozent der geltenden Regelsätze und Jugendliche 80 Prozent. „Damit wird man aber den spezifischen Bedarfen von Kindern nicht gerecht“, so Kienscherf.

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