Keine GEZ-Gebühr im Home-Office

Kein Hamburg-Thema, trotzdem interessant: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein gewerblich genutzter Heim-PC nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterliegt (Az. 4 A 149/07). Daraufhin hat der DIHK seine Informationen zur Rundfunkgebühr für beruflich genutzte PCs aktualisiert.

Nach Ansicht der Braunschweiger Richter gibt es keine Gebührenpflicht für beruflich genutzte PCs, wenn für dieselbe Wohnung bzw. dasselbe Einfamilienhaus bereits GEZ-Gebühren gezahlt werden. Der beruflich genutzte PC gilt dann als Zweitgerät. Für Zweitgeräte sagt die RGebStV, dass im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, wenn andere Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden (§ 5 Abs. 3).

Klingt kompliziert, ist aber unter dem Strich für viele hh-heute.de-Leser ein wertvoller Tipp.

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