Hartz IV: Rückwirkende Ansprüche prüfen

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag, den 9.2.2010, darüber, ob die pauschale Festlegung des Kinderregelsatzes für Hartz IV-Bezieher verfassungskonform ist, oder nicht. Es wird davon ausgegangen, dass das BVG das bisherige Verfahren ablehnt und der Politik aufgeben wird, ein bedarfsgerechtes Verfahren einzuführen. Das hat eventuell auch rückwirkende Auswirkungen, meint die LINKE.

Der Karlsruher Richterspruch könnte sowohl Bezieher des ALG II und des Sozialgelds (Rechtskreis des SGB II) als auch Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Rechtskreis des SGB XII) betreffen – und nicht nur wenn sie Kinder haben. Der Richterspruch könnte sich auch auf den „normalen“ Eckregelsatz auswirken.

Die Wahrscheinlichkeit für rückwirkende Korrekturen erscheint gering, besteht aber. Wer eventuelle Ansprüche wahren möchte, muss noch vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts einen Überprüfungsantrag bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung stellen. Dies kann formlos geschehen.

Weitere Informationen und Musterüberprüfungsanträge gibt es online über den Wuppertaler Verein Tacheles e.V..

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