Hartz IV: Mietkosten fair übernehmen!

WOHNEN.jpegIn einem Antrag an die Bürgerschaft fordert die GAL, die Mietobergrenzen für die Erstattung der Miete für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV auf das Niveau des Hamburger Mietenspiegels für normalen Wohnraum anzuheben.

Weil die maximalen Erstattungsbeträge für den Hamburger Wohnungsmarkt zu niedrig angesetzt sind, werden viele Menschen, die Hartz IV beziehen, aufgefordert, ihre Miete durch einen Umzug zu senken, obwohl billigere Wohnungen in der Regel nicht zu bekommen sind.

Denn auf die wenigen freiwerdenden Wohnungen im untersten Preissegment gibt es Bewerber aus allen Bevölkerungsgruppen. „Der Druck, der hier auf die Menschen ausgeübt wird, ist immens und lässt viele verzweifeln. Dabei müsste der Maßstab der Mietübernahme die Realität auf dem Wohnungsmarkt sein und nicht das Wunschdenken des Senats“, sagt die sozialpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Martina Gregersen.

“Deshalb fordern wir nun eine faire Übernahme der Mietkosten“ Im Moment liegt zum Beispiel die Hamburger Mietkostenobergrenze für eine 45-Quadratmeter-Wohnung mit 318.- Euro um 40,20 Euro unter den im Hamburger Mietenspiegel ausgewiesenen Wohnungskosten für eine durchschnittliche Hamburger Wohnung (normale Wohnlage, Baujahr, 1968, mit Bad und Sammelheizung, Betriebskostenanteil 1,70 Euro pro Quadratmeter). Auch für größere Wohnungen liegen die in Hamburg gewährten Obergrenzen deutlich unter den Wohnungskosten nach dem Mietenspiegel.

Zwischen Dezember 2005 und Dezember 2006 sind 6.700 Aufforderungen zur Senkung der Mietkosten verschickt worden, jeden Monat kommen rund 400 hinzu. Wegen des Mangels an billigen Wohnungen ziehen jedoch nur sehr wenige tatsächlich um. Die Betroffenen werden jedoch in Angst und Sorge versetzt und geraten finanziell stark unter Druck. Denn häufig zahlen die Betroffenen den nicht erstatteten Mietanteil aus dem Regelsatz – was oft in die Verschuldung führt, da dieser Regelsatz knapp kalkuliert ist und zusätzliche Ausgaben nicht vorgesehen sind. „Viele werden so in die finanzielle Klemme getrieben und weiter abgedrängt, “ sagt die arbeitsmarkpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Gudrun Köncke. Auch die Praxis der ARGE, Kautionen und Genossenschaftsanteile als Darlehen zu gewähren, mit dessen Rückzahlung sofort begonnen werden muss, steigert die monatliche Belastung der Betroffenen. Die GAL fordert deshalb, dass Kautionen und Genossenschaftsanteile erst nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden müssen oder sobald die betroffenen Personen wieder Arbeit und Einkommen haben.

Die Kosten der geforderten Hebung der Mietobergrenzen auf das Niveau des Hamburger Mietenspiegels sind überschaubar. Deutlich über 90 Prozent der Bedarfsgemeinschaften leben heute in Wohnungen, die nicht zu teuer sind und deren Mietkosten durch eine Anhebung der Mietobergrenzen auch nicht steigen würden. Zusätzlich soll wegen der guten Konjunktur die Zahl der Fälle von Hartz IV Bezug sinken.

Nach den vorhandenen Planungen sind im Haushalt der Behörde für Soziales und Gesundheit in den Jahren 2007 und 2008 pro Jahr 497,5 Millionen Euro für Kosten der Unterkunft eingeplant. Dieser Ansatz liegt etwa 32 Millionen Euro über den tatsächlichen Kosten von 2006. Die Geschäftsführung und die Trägerversammlung der ARGE hat für das Jahr 2007 eine Verringerung der Zahl der Hilfebedürftigen um vier Prozent als erreichbares Ziel vereinbart. Das ergibt im heute festgelegten Etat ein finanzieller Spielraum für die Anhebung der Mietobergrenzen in Hamburg.

Eine weitere Forderung der GAL ist die Nutzung der Ermessensspielräume zu Gunsten der Betroffenen. Häufig werden die Umstände im Einzelfall nicht angemessen berücksichtigt und deshalb ungerechte und auch unsinnige Entscheidungen getroffen. Den Beratungsstellen sind viele Fälle bekannt, in denen nicht berücksichtigt wird, dass die Miete nur geringfügig über der Obergrenze liegt, hohe Umzugskosten entstehen würden, eine Krankheit vorliegt oder etwa für eine Familie mit Kindern besondere Probleme bestehen. „Niemand kann ein Interesse daran haben, die sozialen Probleme der Menschen noch zu verschärfen oder durch erzwungene Umzüge Leistungsempfängerinnen und -empfänger in bestimmten Stadtteilen zu konzentrieren“, sagt der stadtentwicklungspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Claudius Lieven. Deshalb beantragt die GAL, mit Weisungen und Schulungen des Personals darauf hinzuwirken, dass die vorhandenen Spielräume genutzt und die sozialen Folgekosten der Entscheidungen stärker berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen allgemein verständliche Merkblätter aufgelegt werden, die Regeln und Ermessensspielräume für die Übernahme der Unterkunftskosten bekannt machen. Die Kosten einer Beratung durch einen anerkannten Mieterverein sollen in Zukunft erstattet werden.

Zudem will die GAL die Benachteiligung des Wohnens in Wohngemeinschaften. beenden und die übernahmefähigen Kosten für Einzelpersonen, die in Wohngemeinschaften leben, an die Kosten für Einpersonen-Wohnungen angleichen.

2 Gedanken zu „Hartz IV: Mietkosten fair übernehmen!“

  1. Wer kann mir bitte sagen, ab wann die Mietobergrenze ENTLICH erhöht wird???
    Es kann nicht angehen, dass es in Hamburg, wo die höchste Mietstufe herrscht, weniger Geld gibt als in Berlin, München oder sogar in Nachbarregionen, wie Norderstedt und Pinneberg. Zumindest erhalten unsere Nachbarn immerhin ca
    40-45€ mehr für die Wohnung.
    Bitte um Antwort an meine E-Mail als Worddokument.
    Mit freundlichen Grüssen
    Andrea Eddelbüttel

  2. Hallo Andrea,
    hoffe du bist die die ich meine und wir bekommen so mal wieder Kontakt.
    Meine Tel.-Nr. 022528357615 oder 01781984258.
    Mehr Info´s bekommst du auch unter http://www.wer-kennt-wen.de – anmelden und meinen Namen eingeben.
    Würde mich freuen wieder etwas von dir zu hören.
    LG
    Marcos Schneider
    Waren früher viel im Posemuckel :-)))

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