Hamburg braucht mehr Tarif

Weil immer mehr Unternehmen die Tarifbindung verlassen, arbeiten in Hamburg nur noch 45 Prozent der Beschäftigten unter einem Tarifvertrag. Dieser Entwicklung treten Hamburgs DGB-Gewerkschaften entschieden entgegen und sehen Arbeitgeber und Politik in der Verantwortung.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Mit Tarifvertrag gibt es mehr Geld, bessere Arbeitsbedingungen und oft mehr Urlaub. Von Arbeitgeberseite und Politik fordern wir: Schluss mit der Tarifflucht und Blockade bei der Allgemeinverbindlichkeit.“

Wer in Hamburg in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arbeitet, verdient besser: Der durchschnittliche Stundenlohn beträgt brutto 24,43 Euro gegenüber 21,07 Euro ohne Tarifvertrag (Statistik Nord, Verdienststrukturerhebung). Monatlich bedeutet das 571 Euro brutto Unterschied.

Wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, gelten sie für eine ganze Branche. Auch für tariflose Unternehmen. Das scheitert aber immer wieder am Veto der Arbeitgeber. Die Arbeitgeberverbände fordert Karger auf, ihre Mitglieder zum Abschluss und einhalten von Tarifverträgen zu verpflichten.

Tarifverträge regeln Löhne, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen und vieles andere. Sie werden zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen (siehe Glossar).

Was (fehlende) Tarifbindung bedeutet, wird auch auf dem Hamburger Arbeitsmarkt sichtbar:

Beispiel Einzelhandel

Im April steht die Tarifrunde an. Mittlerweile sind nur noch 14 Prozent der Hamburger Einzelhandelsunternehmen tarifgebunden. Ein aktuelles Beispiel für Tarifflucht ist die Lebensmittelkette Real,-. Das Unternehmen hatte im vergangenen Jahr die Tarifbindung aufgekündigt.

Berthold Bose, Landesbezirksleiter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Hamburg: „Es ist ein Unding, dass sich viele, zum Teil große Einzelhandelsunternehmen, durch untertarifliche Bezahlung einen Wettbewerbsvorteil auf dem Rücken der Beschäftigten verschaffen. Wir wollen die Allgemeinverbindlichkeit der Flächentarifverträge im Einzelhandel in Hamburg, um die Ausbeutung zu beenden. Hier sind Politik und Arbeitgeber aufgefordert, sich gemeinsam mit uns zu engagieren.“

Beispiel Gastgewerbe

Hier laufen die Tarifverhandlungen für die rund 65.000 Beschäftigten bereits. Hamburg hat das niedrigste Tarifniveau der alten Bundesländer. Eine ausgelernte Fachkraft bekommt nach der Ausbildung im ersten Berufsjahr 10,27 Euro pro Stunde. Das sind 1.777 Euro im Monat brutto bei einer 40-Stunden-Woche. Hotelfachleute, die nach Tarif bezahlt werden, bekommen etwa 21 Prozent mehr als ihre Kolleg/-innen ohne Tarifvertrag. Das ergab eine Umfrage der Plattform lohnspiegel.de.

Silke Kettner, Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Hamburg-Elmshorn: „Tarifverträge verhindern beim Lohn einen Preiskampf nach unten. Das ist auch im Sinne der Unternehmen, denn ausreichend Arbeitskräfte findet nur, wer vernünftige Bedingungen bietet. Die Politik muss aber auch Regeln schaffen, die in Zukunft eine stärke Tarifbindung der Unternehmen sicherstellt, beispielsweise bei der Allgemeinverbindlichkeit.“

Beispiel Weiterbildung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hamburg (GEW) und ver.di haben im Jahr 2012 einen Mindestlohn-Tarifvertrag mit dem Bildungsverband (BBB) durchgesetzt. Er galt für 22.000 pädagogisch Beschäftigte in der Weiterbildungsbranche. In Hamburg zum Beispiel für die Grone Schule, jugend in arbeit gGmbH und DAA – Deutsche Angestellten-Akademie GmbH. Nun wurden mit einem neuen Tarifvertrag höhere Löhne und weitere Steigerungen für die nächsten vier Jahre ausgehandelt. Doch weil sich die Arbeitgeberseite wehrt, ist nicht klar, ob der neue Mindestlohn wieder allgemeinverbindlich wird. Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg: „Unser Ziel ist ein Flächentarifvertrag, der vergleichbar der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes als Leitwährung fungiert und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Weiterbildung herstellt. Nur so können wir einen ruinösen Unterbietungswettbewerb in der Branche aufhalten.“

Beispiel Baugewerbe und Gebäudereinigung

Was mit Tarifverträgen erreicht werden kann, wird im Bauhauptgewerbe deutlich. Matthias Maurer, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Hamburg: „2018 haben wir für die tarifgebundenen Beschäftigten mit einer Lohn- und Gehaltserhöhung von über acht Prozent einen angemessenen Anteil an der Baukonjunktur erstritten.“ Durch tarifliche Mindestlöhne werden zudem Mindesteinkommen über dem gesetzlichen Mindestlohn erreicht. Im Bauhauptgewerbe beträgt der Mindestlohn für Bauwerker ohne Ausbildung 12,20 Euro, für Baufacharbeiter 15,20 Euro. In der Gebäudereinigung sind es bei der Innenreinigung 10,56 Euro, bei der Außen- und Glasreinigung 13,82 Euro.

Beispiel Metall und Elektroindustrie

Der wegweisende Tarifabschluss vergangenes Jahr hat Signalwirkung in die gesamte Branche hinein entwickelt. Zu erkennen zum Beispiel beim Unternehmen Universelle. Dort gab es bislang nur „Tarifbindung light“. Die Beschäftigten dort sind aktiv geworden und haben sich stärker organisiert. Durch diesen Druck hat der Arbeitgeber erklärt, einen Anerkennungs-Tarifvertrag zu unterschreiben.

Ina Morgenroth, Geschäftsführerin IG Metall Region Hamburg: „Das zeigt, Beschäftigte können viel erreichen wenn sie sich organisieren und für Tarifverträge kämpfen. Ein Beispiel, das Schule machen sollte.“

Beispiel Bahn

Im jüngst erzielten Tarifabschluss hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) viele ihrer Ziele erreicht. 6,1 Prozent mehr Geld gibt es für die Beschäftigten. Außerdem können sie jetzt bis zu 12 zusätzliche Tage Urlaub nehmen oder Arbeitszeit verkürzen. „Dazu kommen Verbesserungen für die Auszubildenden wie ein Mietkostenzuschuss und eine bessere Altersvorsorge. Gerade für die Beschäftigten aus dem teuren Hamburg sind das wichtige Themen“, so Frank Maur, Geschäftsführer der EVG Hamburg.

Beispiel Polizei

In der Tarifrunde der Länder ab dem 21. Januar wird für die Polizist/-innen mitverhandelt. Ein Beispiel für positive Auswirkungen von Tarifverträgen: Im Bereich der Angestellten im Polizeidienst wird zukünftig unbefristet eingestellt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Horst Niens, fordert über die Frage um Tarifbindung hinaus bessere Löhne für Fachkräfte in den technischen Bereichen: „Wer gute Arbeit will muss auch anständig bezahlen. Sonst verlieren wir schnell den Anschluss im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.“ n;}}{

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