Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Reform des Teilzeitrechts in Kraft getreten. Damit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab sofort das Recht, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren. Doch das Gesetz regelt noch mehr. Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen.