Güçlü erinnert an Pionierinnen

90 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918 lenkt die GAL-Bürgerschafts-Fraktion den Blick auf die Hamburger Pionierinnen, die am Grundstein für diese Errungenschaft mitgewirkt haben. Denn Hamburg hatte an der deutschen Frauen-Wahlrechts-Bewegung wichtigen Anteil: 1902 gründeten in der Paulstraße 25, im seit 1897 deutschlandweit ersten Frauenzentrum, Lida Gustava Heymann, Anita Augspurg, Minna Cauer und andere den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht.
Mann kann’s offenbar auch anders sehen….

Nebahat Güçlü, frauenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagt dazu: „Das Wahlrecht für Frauen ist hart errungen worden, nicht selten zum Preis der Verfolgung und Bestrafung. Nach 90 Jahren ist es Zeit, uns der Pionierinnen zu erinnern, die Großes für die Gleichberechtigung von Frau und Mann geleistet haben. Wir sollten uns mit Stolz an den Ort erinnern, an dem in Hamburg die Frauenstimmrechtsbewegung ihren Ausgangspunkt hatte.“

In den zurückliegenden 90 Jahren seien Meilensteine für die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Frauen erreicht worden. „Aber leider sind wir noch lange nicht am Ziel! Die Tatsache, dass eine Frau Kanzlerin ist, ist vielleicht ein Schritt nach vorn, kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass Frauen weiterhin in allen Etagen der Macht – in Politik und Wirtschaft, in der Wissenschaft – unterrepräsentiert sind. In Deutschlands Parlamenten finden wir rund 30 Prozent Frauen – und ohne die Frauenquote der Grünen, wären es vermutlich noch weniger. Wir haben erfahren, dass freiwillige Verpflichtungen und fromme Wünsche nicht ausreichen, um für Frauen die nötigen Voraussetzungen zur gleichberechtigten Mitbestimmung in Politik und Gesellschaft zu schaffen“, so die Abgeordnete.

Am 12. November 1918 hatte der der Rat der Volksbeauftragten in seinem Aufruf an das deutsche Volk verkündet, dass „alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlrecht […] für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“ seien. Damit war auch in Deutschland der Durchbruch geschafft. Am 30. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht im Reichswahlgesetz gesetzlich fixiert. Am 19. Januar 1919 gingen Frauen zum ersten Mal an die Wahlurnen: bei der Wahl zur verfassungsgebenden Weimarer Nationalversammlung. In Hamburg beteiligten sie sich bei der Bürgerschaftswahl am 16. März 1919 zum ersten Mal.

Die Diskussion über das Frauenwahlrecht geht in Europa auf die französische Revolution zurück, als Olympe de Gouge 1791 die Erklärung der Frauenrechte veröffentlichte. Im US-Bundesstaat Wyoming dürfen Frauen dürfen seit 1869 wählen. Australien ist der erste moderne souveräne Staat, der das Frauenwahlrecht 1902 einführte. Als erstes europäisches Land gewährt Finnland Frauen seit 1906 das Wahlrecht. Die Schweizerinnen mussten bis 1971 warten. 1984 war es in Liechtenstein soweit, 2003 in Afghanistan , 2005 in Kuwait.

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