Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm wird fortgeschrieben

Der Senat hat gestern die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) verabschiedet. Das Programm wurde 2013 mit dem Ziel eingeführt, Männern und Frauen eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. 2016 wurde es erfolgreich evaluiert. Schwerpunkte des GPR 2017 sind unter anderem die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik und die Förderung von Frauen in Führungspositionen.

Bisher konnten seit der Einführung des GPR deutliche Erfolge in unterschiedlichen gleichstellungsrelevanten Bereichen erzielt werden. Beispielsweise die Einführung des Hamburgischen Gleichstellungs- und des Gremienbesetzungsgesetzes sowie die sichtbare Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen der Hamburger Verwaltung.

Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Wir müssen uns nach wie vor stark für gleichstellungspolitische Ziele engagieren und gleichzeitig die errungenen Erfolge verteidigen. Ziel des Senats ist es, die gerechte Teilhabe von Frauen und Männern in jeder Lebensphase selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu ermöglichen. Die Fortschreibung des GPR ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin.“

In Workshops und Fachveranstaltungen wurde unter Berücksichtigung der vorangegangenen Bewertung der Vorhaben des GPR 2013 die bestehende Maßnahmenliste verbessert. Das GPR 2017 setzt dabei vor allem auf die Veränderung von Rahmenbedingungen, auf feste Regeln und wirkungsvolle Instrumente zur Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele.

„Gleichstellung ist ein Gewinn für alle Menschen, weil sie die Welt gerechter und vielfältiger macht“, so Fegebank weiter. „Unser Ziel ist es, dass Männer und Frauen die gleichen Chancen haben. Gerade vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs, demografischer Herausforderungen, steigender Zahlen von Zuflucht-Suchenden und Digitalisierung erhöht zunehmende Gleichstellung die Chance auf Innovation und wirtschaftlichen Wohlstand. Daher ist es so wichtig, dass das Programm stetig weiterentwickelt wird und sich den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen anpasst.“

Das GPR bildet die Grundlage eines auf Dauer angelegten, behördenübergreifenden Prozesses, der die gleichstellungspolitischen Herausforderungen in allen Lebensbereichen identifiziert, die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen kontinuierlich überprüft und vor dem Hintergrund dieser Analysen das weitere Vorgehen anleitet. Die Stabstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt übernimmt die Koordination für den Gesamtprozess zur Umsetzung der Gleichstellung für Männer und Frauen in Hamburg.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und der Artikel 3 der Hamburger Verfassung betonen die Bedeutung der Gleichstellung für die moderne Gesellschaft von heute. Der Staat ist verpflichtet, unter Wahrung der Selbstbestimmung der Menschen sowohl für die rechtliche wie auch für die reale Gleichstellung aller Geschlechter zu sorgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.