GEW: Schulsanierung ja, Privatisierung nein

Der Senat hat heute beschlossen, für die Sanierung und Bewirtschaftung der Schulen die Errichtung eines Sondervermögens prüfen zu lassen. Die Beschäftigten aus der BSB und der BSU, die für den Bau von Schulen zuständig sind, die Reinigungskräfte und Betriebsarbeiter an den Schulen sollen dabei „an das Sondervermögen übergehen“. Nicht verkauft werden sollen die Hausmeister und deren Ehegatten.

Die GEW sagt „Ja, aber…“ und erklärt Folgendes:

Die Sanierung der Schulen ist in den vergangenen Jahrzehnten sträflich vernachlässigt worden. Das Vorhaben der Stadt, den Sanierungsstau in Hamburg binnen 15 Jahren abzubauen, ist überfällig.

Wenn der Politik allerdings die Bildung der Kinder wichtig ist, muss sie auch ihren Einfluss auf die Gestaltung der Schulen behalten. Das Ziel, weitere oder sogar den Großteil aller Schulen an private oder halbprivate Investoren zu übergeben, ist kontraproduktiv. Langfristig sind die Privatisierungslösungen (ÖPP/ÖÖP) teurer als der Schulbau in Eigenregie, die (höheren) Schulden werden nur in spätere Legislaturperioden verschoben.

Seit Jahren fordern die im Schulbau Beschäftigten eine Bündelung aller Kräfte unter einem Dach, damit reibungsloser und effizienter gearbeitet werden kann. Endlich will der Senat diesen Konstruktionsfehler im Schulbau beseitigen. Doch weshalb soll der Schulbau in die Finanzbehörde ausgegliedert werden? Fachbehörden sind für Fachpolitik zuständig, oder sollen künftig auch z. B. der Straßenbau, Kitas, Universitäten, Kultureinrichtungen in der Finanzbehörde geplant werden?

Die Verlagerung der finanziellen Probleme des Hamburger Haushalts in Neben- oder Schattenhaushalte ist keine Lösung, sondern nur eine Verschleierung gegenüber der Öffentlichkeit. Bildung darf nicht nur in Sonntagsreden Priorität bekommen.

Deshalb:
Schulbau und Sanierung aus einer öffentlichen Hand: Ja,
Ausgliederungen und Privatisierung: Nein!

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