Gammelfleisch: Senat hat falsch informiert

DONER.jpgSchweres Geschütz in Sachen Gammelfleisch-Skandal: Die SPD wirft dem Senat vor, die Öffentlichkeit und die Nachbarländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern falsch, zu spät oder gar nicht informiert zu haben. Nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch sei so in den Handel gelangt.

DONER.jpgIn Zusammenhang mit dem so genannten Gammelfleischskandal hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion schwere Vorwürfe gegen die Sozialbehörde erhoben. „Die Hamburger Behörden wussten schon seit April, dass ein Fleischproduzent aus Niedersachsen zuvor beschlagnahmtes Fleisch aus Hamburg abtransportiert hat, dessen Haltbarkeitsdatum überschritten und das mit Wasser aufgespritzt war. Im Gesundheitsausschuss haben die Senatsvertreter ausdrücklich darauf hingewiesen, dieses Fleisch sei nicht in den Verkauf gelangt. Diese Aussage ist erwiesenermaßen falsch“, sagte die SPD-Verbraucherschutzexpertin Monika Schaal am Dienstag.

Sie hat jetzt eine kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Auch der niedersächsische Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen hat den Hamburger Behörden Versäumnisse im Gammelfleischskandal vorgeworfen.

Schaal bezog sich bei ihrer Kritik auf Angaben des Senats: So hatte der Senat am 13. September per Presseerklärung bekannt gegeben, dass Ende April acht Tonnen Fleisch „widerrechtlich abgeholt und weiterverbreitet“, die am 14. November 2005 in einem Hamburger Kühlhaus sichergestellt worden waren.

„Bereits im Juni tauchte in den Medien der Verdacht auf, dass das im November beschlagnahmte Fleisch bereits aus den Kühlhäusern heraus weiter verkauft worden sei“, sagte Schaal.

Die SPD-Abgeordnete hatte daraufhin in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni gefragt, ob diese Vermutung zutreffend und was mit dem Fleisch geschehen sei. Senatsvertreter teilten daraufhin mit, eine Charge solle vernichtet werden. Fleischerzeugnisse der anderen Chargen wären teilweise nicht beanstandet worden. Keine dieser beschlagnahmten Waren seien bisher in den freienVerkauf gelangt. (Vgl. Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 22. Juni 2006 Nr. 18/34, S. 6)

In der Pressemeldung vom 13. September hat der Senat ausgeführt: „Nach einem Hinweis des Kühlhausbetreibers noch im April hat das zuständige Verbraucherschutzamt Altona unmittelbar die niedersächsischen Ermittlungsbehörden darüber informiert sowie später eine Strafanzeige gegen den Kühlhausbetreiber wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht erstattet.“

Das steht jedoch im Widerspruch zu Aussagen des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers Hans-Hermann Ehlen. Dieser hatte am 15. September vor dem Landtag schwere Anschuldigungen gegenüber den Hamburger Behörden erhoben: Sein Ministerium habe erst Ende Mai einen Hinweis auf diesen Vorgang erhalten. Aus Hamburg war hierzu (zum Weiterverkauf des Fleisches) keine Informationen eingegangen. (vgl. Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode – 99. Plenarsitzung am 15. September 2006, Vorläufiger stenographischer Bericht, S. 6)
Das Fleisch war nach Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gelangt. Niedersachsen habe die eigentlich Hamburg zukommenden Informationsaufgaben – gegenüber den Empfängerländern – übernommen.

Mit einer kleinen Anfrage will Schaal jetzt für Klarheit sorgen. So will sie unter anderem wissen,

* warum konnte ein vorbestrafter und einschlägig bekannter Fleischhändler die in einem Kühlhaus sichergestellte Ware unerkannt und unbehelligt abholen und in den Handel bringen?

* warum Senatorin Schnieber-Jastram vor dem Gesundheitsausschuss am 22. Juni nicht erklärt hat, was der Senat schließlich am 13. September per Presseerklärung bekannt gab: dass die beschlagnahmte Ware nämlich bereits im April widerrechtlich abgeholt und verkauft worden war?

* warum der Sachverhalt den Tatsachen entsprechend nicht bereits in der Juni-Sitzung des Ausschusses vorgetragen wurde und

* warum die zuständige Behörde die Öffentlichkeit nicht früher darüber informiert hat, dass aus dem Kühlhaus beschlagnahmte Waren widerrechtlich abgeholt und verkauft wurden, obwohl das seit April der zuständigen Behörde bekannt war.

* Letztlich interessiert sich Schal auch dafür, wie der Senat sich zu den Vorwürfen aus Niedersachsen stellt, nicht vorschriftsmäßig informiert zu haben.

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