Entlastung für das Ehrenamt

Senat unterstützt Bundesratsinitiative für Erhöhung der Freigrenze bei Körperschafts- und Gewerbesteuer

Hamburg macht sich dafür stark, ehrenamtliches Engagement und gerade kleine Vereine von bürokratischen und steuerrechtlichen Aufgaben zu entlasten. Dafür soll die Einnahmengrenze für die Befreiung von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden. Einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Landes Bremen wird Hamburg als Mitantragsteller beitreten, das hat der Senat heute beschlossen. Die Freigrenze wurde zuletzt vor mehr als 10 Jahren angepasst.

Dazu Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dieser Initiative wollen wir gezielt das großartige Engagement der vielen Ehrenamtlichen in unserer Stadt unterstützen. Gerade für kleinere Vereine kann die Erhöhung der Freigrenze steuerrechtlich eine echte Entlastung und damit auch weniger Bürokratie bedeuten. Da es auf Seiten der Bundesländer schon vorab breite Zustimmung gibt, bin ich sehr zuversichtlich, dass ein entsprechender Bundesratsantrag erfolgreich sein wird. Dann müssen nur noch Bundestag und Bundesregierung mitziehen.“

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