Elternräte: Ist das wirklich Mitwirkung?

Die Frage, ob die von der Behörde geplanten Schulkonferenzen eine echte Elternmitwirkung bedeuten, beschäftigt auch viele Elternräte. Die Elternkammer hat deshalb die Bildungsbehörde angeschrieben und eine Antwort erhalten, die durchaus Fragen offen lässt. Hier der ganze Vorgang.

Brief der Elternkammer an alle Hamburger Elternräte, Hamburg 26.8.08

> Liebe Elternräte,
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> wir hatten Sie in den letzten Wochen über die Planungen zu den Regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSK) einschließlich der Elternbeteiligung informiert, soweit sie uns von Seiten der Schulbehörde bekannt waren.
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> Daraufhin wurden wir verschiedentlich nach der Rechtmäßigkeit und nach der Entsendung von Elternrat-Mitgliedern in die Regionalen Schulentwicklungskonferenzen gefragt.
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> Nach Auskunft der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ist es zulässig, dass sich die Behörde durch Personen aus schulischen Gremien beraten lässt, um die Qualität der zu treffenden Entscheidungen zu erhöhen. Im übrigen haben die Elternräte Gestaltungsfreiheit in der Frage, wann sie wen in die regionalen Schulentwicklungskonferenzen entsenden.
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> Die Antwort der Behörde im Wortlaut:
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> „Die Aufgabe, einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und diesen regional zu gliedern, hat der Gesetzgeber in § 86 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) der zuständigen Behörde zugewiesen. Besondere Beteiligungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor. Erst in der Umsetzung einer Schulentwicklungsplanung, die durch Verordnungen nach § 87 Absatz 3 HmbSG erfolgt, greifen Anhörungsrechte des Kreisschülerrats nach § 67 Absatz 4 HmbSG, des Kreiselternrats nach § 75 Absatz 4 HmbSG und der betroffenen Schulkonferenzen nach § 54 HmbSG.
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> Dies hindert die zuständige Behörde jedoch keineswegs daran, sich für eine begrenzte Zeit in einer konkreten Planungsaufgabe durch Personen beraten zu lassen, die aus schulischen Gremien entsandt werden. Ein solcher Beratungsprozess ist nicht so erheblich, dass er nach der Wesentlichkeitstheorie einer gesetzlichen Regelung bedürfte. Vielmehr gehören solche Beratungsprozesse zur Normalität größerer öffentlicher Verwaltungen, die mit den von ihren Entscheidungen betroffenen Kreisen kommunizieren, um die Qualität der Entscheidung zu erhöhen. Es ist auch nicht willkürlich, Personen von schulischen Gremien benennen zu lassen. Denn es ist anzunehmen, dass sich in den schulischen Gremien Personen finden, die besonderes Engagement für schulische Fragestellungen und ein für die Beteiligung an den Planungsaufgaben wichtiges Vorwissen mitbringen. Durch die hier gewählte Bürgerbeteiligung an dem Planungsprozess wird allerdings die Verantwortung der zuständigen Behörde für das Ergebnis nicht relativiert, die Beteiligung von Bürgern dient nicht der demokratischen Legitimation, sondern der Qualität der Planung selbst. Ebenso wenig wird durch ein solches Beteiligungsverfahren das Recht anderer Bürger beschnitten, sich zu den Planungsprozessen zu äußern und Anregungen und Kritik vorzubringen.
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> Die Frage, ob die Elternräte ihre Vertretung für die Regionalen Schulentwicklungskonferenzen vor oder nach der Konstituierung eines neuen Elternrats festlegen, können die Elternräte selbst bestimmen. In allgemeinbildenden Schulen besteht zwischen dem alten und dem neuen Elternrat in der Regel bis zu zwei Dritteln Personenidentität, in beruflichen Schulen immerhin zur Hälfte (s. § 75 HmbSG), die Wahlergebnisse des alten und des neuen Elternrats könnten also durchaus übereinstimmen.
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> Die Auftaktveranstaltungen der Konferenzen sind zwischen dem 22. September und dem 10. Oktober geplant, spätestens am 9. Oktober müssen gemäß Schulgesetz die neuen Elternräte gebildet sein. Wenn die Eltern vor dem Hintergrund der besonderen Situation in diesem Schuljahr zu einer schnellen Konstituierung kommen, können sie sozusagen als erste Amtshandlung einen Vertreter des neuen Gremiums wählen. Wenn sie das nicht schaffen, könnte der neue Elternrat den vom alten Elternrat gewählten Vertreter ab- und einen neuen wählen, dieser hätte dann lediglich die Auftaktveranstaltung versäumt, über die er sich aber informieren lassen könnte.“
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Die Schulsenatorin wird heute im Rahmen der Landespressekonferenz über den Schuljahresbeginn, die geplanten Regionalen Schulentwicklungskonferenzen und den 3. Schulbrief informieren, der in diesen Tagen versandt wird. Entsprechende Presseberichte (u.a. heute NDR HamburgJournal 19:30h mit Goetsch-Interview) werden folgen.
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> Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die angehängte BSB-Pressemitteilung zu den Themen Schulentwicklungskonferenzen, Regionalisierte Schulaufsicht, Elternveranstaltungen und Schulreform, sowie die Terminfo zu Veranstaltungen für Elternräte (die Ihnen über Ihre Schule bereits Mitte Juli zugegangen sein sollte).
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> Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr.
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> Mit freundlichen Grüßen
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> Hans-Peter Vogeler Peter Albrecht
> Vorsitzender Elternkammer stellv. Vorsitzender Elternkammer

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