7-Punkte-Plan gegen Neonazis und rechte Gewalt

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat heute einen 7-Punkte-Plan zur Neonazi-Bekämpfung vorgelegt. Zugleich haben Mitarbeiter des Stadtamtes und der Polizei bei Mitgliedern rechtsextremistischer Organisationen Waffen beschlagnahmt und Waffenscheine eingezogen.

Bei den Waffenkontrollen von sechs Personen wurden rund 20 Waffen und ein Schalldämpfer beschlagnahmt sowie Waffenscheine und Waffenbesitzkarten eingezogen. Nach dem Waffenrecht ist es möglich, bei unzuverlässigen Waffenbesitzern – dazu zählen auch Personen mit verfassungsfeindlichen Besterbungen wie die Rechtsextremisten – Waffen, Munition und waffenrechtliche Erlaubnisdokumente sicherzustellen. Vier der Betroffenen sind Mitglieder der NPD, zwei gehören oder gehörten der DVU an.

Die Maßnahme war vom Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer initiiert worden. Sie ist Teil eines 7-Punkte-Plans, den der Senator zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt umsetzen will.

Neben dem derzeit bundesweit diskutierten Verbot der NPD hält es der Senator für Inneres und Sport für notwendig, rechtsextremistische Aktivitäten stärker als bisher zu verfolgen und die Aufklärung über das Gewaltpotential dieser Szene zu intensivieren. Auch wenn für Bremen derzeit keine Bezüge zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ und ihrem Umfeld erkennbar sind, gilt es auch hier wachsam zu sein. Waffen gehören nicht in die Hände von Rechtsextremisten, und die Anwendung des Waffengesetzes ermöglicht auch, dies zu verhindern. Rechtsextremistische Veranstaltungen und Konzerte, die Gewalt verherrlichen und Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus propagieren, können nicht geduldet werden.

Im Land Bremen gibt es nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die im Jahresbericht des Amtes dokumentiert sind, ca. 150 Rechtsextremisten, von denen mehr als 30 Personen der gewaltbereiten Szene zuzuordnen sind.

Unabhängig von der politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und von der notwendigen Aufklärung in Schulen und anderen Bildungs- und Jugendeinrichtungen hält der Senator eine konsequente rechtsstaatliche Bekämpfung für notwendig, die sich vordringlich auf folgende 7 Punkte konzentriert:

I. Maßnahmen für Bremen und Bremerhaven

1. Intensivierung der Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten, Aufklärung neonazistischer Gewaltbereitschaft und konsequente Beobachtung rechtsextremistischer Kameradschaften, autonomer Nationalisten und der subkulturellen Szene sowie ihrer Verbindungen zur NPD.

Verbot rechtsextremistischer Kameradschaften (z.B. Freie Nationalisten Bremen) prüfen.

2. Aufklärungsbefugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bzgl. Rechtsextremismus analog bestehender Befugnisse zur Abwehr islamistischer Terrorgefahren erweitern (d.h. Auskunftsbefugnisse u.a. gegenüber Banken und Finanzdienstleistern, Luftverkehrsunternehmen und Telekommunikationsdienstleistern). Dazu ist eine Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes notwendig.

3. Entwaffnung von Rechtsextremisten. Waffenrecht konsequent umsetzen und Waffen von Rechtsextremisten einziehen. Mit einer Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung soll das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen aus dem Waffenregister erhalten können.

4. Schaffung eines eigenen Versammlungsrechts für Bremen infolge der Föderalismusreform mit der Aufnahme eines Militanzverbots bei öffentlichen Versammlungen und Verbot von Versammlungen an symbolträchtigen Orten und Tagen.

5. Verbot von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen.

6. Stadionverbot für Rechtsextremisten. Durch eine Änderung der Stadionordnung kann rechtsextremistischen Personen oder Gruppen der Zutritt zum Weser-Stadion untersagt werden.

II. Bundesweite Maßnahmen

7. Der Innensenator initiiert bzw. unterstützt auf Bund-Länder-Ebene folgende Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus:

• ein von allen Verfassungsorganen (Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung) getragenes NPD-Verbot
• Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus
• Gemeinsame Verbunddatei Rechtsextremismus für Polizei und Verfassungsschutz von Bund und Ländern
• Verlängerung der Speicherfristen für personenbezogene gewaltbereite extremistische Bestrebungen von 5 auf 15 Jahre
• Verbesserung der Erkennung und Analyse rechtsextremistischer Netzwerke durch Erweiterung der Speicherbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden um Text- und multimediale Dateien (bisher für Gewalttäter zulässig) und Ausbau der Internetbeobachtung.
• Schaffung bundesweiter Standards für den Einsatz von V-Leuten
• Aussteigerprogramme fördern

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