GAL fordert Mieterschutz in 13 Stadtteilen

Olaf Scholz bekommt Unterstützung im Kampf gegen Wohnungsnot und Mietpreisexplosion: Die GAL-Fraktion fordert Soziale Erhaltungsverordnungen für weitere 13 Stadtteile.

Die Entwicklung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ist dramatisch. Immer mehr Anleger investieren in Immobilien. Das geht oft einher mit Luxussanierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen – wodurch in vielen Vierteln die Preise explodieren. Soziale Erhaltungsverordnungen können diese Entwicklung bremsen.

Die GAL-Fraktion fordert deshalb den Einsatz solcher Quartiers-Schutzschirme für weitere 13 Stadtteile. In ihrem Antrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung fordern sie Soziale Erhaltensverordnungen für Bahrenfeld, Ottensen, Eimsbüttel, Hohenfelde, Borgfelde, Hamm, Horn, Eilbek, Winterhude, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg und Alsterdorf.

Olaf Duge, Sprecher für Stadtentwicklung der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu:

„Der Bestand an bezahlbarem Wohnraum schrumpft von Jahr zu Jahr stärker. Menschen mit kleinen Einkommen haben kaum keine Chance, günstige Mietwohnungen in zentrumsnahen Vierteln zu finden. Dadurch gerät die gewachsene soziale Mischung in immer mehr Stadtteilen aus den Fugen. Die Renditekarawane zieht von Stadtteil zu Stadtteil und ist jetzt in den Randbereichen der inneren Stadt angekommen. Wenn jetzt schon Genossenschaften ganze Häuserblocks in Hamm abreißen wollen, wird deutlich, wie drängend das Problem ist. Es ist höchste Zeit, jetzt mit den umfangreichen Prüfungen für solche Quartiers-Schutzschirme zu beginnen.“

Hintergrund

Der Politik stehen nur begrenzt Instrumente zum Schutz der angestammten Bevölkerung in von Aufwertung bedrohten Stadtteilen zur Verfügung. Dazu gehört die Soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzes­buchs (BauGB) in Zusammenhang mit der Umwandlungsverordnung. Durch diese Instru­mente können Luxussanierungen gestoppt und die Umwandlung von Miet- in Eigentums­wohnungen erheblich erschwert werden. In Hamburg ist diese Verordnung bereits vor längerer Zeit für die Neustadt erlassen und bis heute aufrechterhalten worden. St. Pauli, St. Georg, Altona-Altstadt, Osterkirchenviertel, Wilhelmsburg, Eimsbüttel-Süd und das Schanzenviertel befinden sich derzeit im Aufstellungsverfahren. Bisher haben jedoch andere, ebenfalls „gefährdete“ Stadtteile zu wenig Aufmerksamkeit erfahren.

Der Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung muss auf einem rechtsicheren Fundament stehen. Die Daten für eine fachliche Prüfung der genannten Stadtteile reichen momentan nicht aus, um die Entwicklung qualifiziert bewerten zu können. Die Prüfungen durch die Bezirke anschließend durch die BSU nehmen einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in Anspruch. Aus diesem Grund ist es geboten, unverzüglich mit den Prüfungen zu beginnen.

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