Dobusch: Her mit der Quote!

Anlässlich des „Equal Pay Day“ am 20. März, an dem Frauenorganisationen und Wirtschaftsverbände darauf aufmerksam machen, dass Frauen im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, fordert die Hamburger Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Gabi Dobusch, die Rahmenbedingungen der Erwerbstätigkeit von Frauen verbindlich zu ändern. Ein Weg dahin könne eine Frauenquote in Aufsichtsräten sein.

Dobusch: „Der internationale Tag der Entgeltgleichheit (Equal Pay Day) mahnt Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften an, endlich die Rahmenbedingungen der Erwerbstätigkeit von Frauen zu verändern. Angefangen von der Ausbildungs- und Berufswahl über die geringere Frauenerwerbsquote, der Beschäftigung von Frauen im Niedriglohnbereich, die sehr hohe Teilzeitbeschäftigung bis hin zur Erwerbstätigkeit von Müttern und der Tatsache, dass zu wenig Frauen in Führungspositionen sind: Es herrscht dringender Handlungsbedarf, um die zahlreichen Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben zu beenden.“

Dobusch begrüßte in diesem Zusammenhang die Forderung von SPD-Chef Franz Müntefering nach einer verbindlichen Quote in Aufsichtsräten von Unternehmen.

„Die nächste Bundesregierung muss ein effektives Gleichstellungsgesetz auf den Weg bringen, das verbindlich für mindestens 40 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten und für mehr Frauen im Spitzenmanagement sorgt. Die Zeit der freiwilligen Vereinbarungen ist vorbei – die Quote auch in der Privatwirtschaft muss kommen“, forderte Dobusch.

Die Vorsitzende der SPD-Frauen erinnerte daran, dass schon vor 90 Jahren die Forderung nach einem gleichen Lohn für gleiche Arbeit von Frauen und Männern erhoben wurde – von der ersten weiblichen Abgeordneten in einem deutschen Parlament. Auch 90 Jahre später sei, so Dobusch, in Deutschland in dieser Sache kaum Bewegung hineingekommen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereit 1955 „Frauenlöhne“ für verfassungswidrig erklärt.

Dobusch: „Andere europäische Länder stehen weit besser da. Spanien beispielsweise hat fortschrittliche Gesetze zur beruflichen Gleichstellung verabschiedet und hat deutlich geringere Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern zu verzeichnen.“

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