Denkmalschutz nach Gutsherrenart

Nach der gestrigen Sitzung des Kulturausschusses (siehe unten, „Aus für Wassertreppe“) sieht sich die SPD-Bürgerschaftsfraktion in ihrer Kritik am Denkmalschutz, wie der schwarz-grüne Senat ihn betreibt, bestätigt. Dem Denkmal hilft das allerdings wenig.

Gegen die Stimmen der Opposition haben die Koalitionsparteien beschlossen, die Wassertreppe 51 am Moorfleeter Deich endgültig abzubauen. Dem vorausgegangen war eine hitzige Diskussion, bei der schließlich unklar blieb, weshalb der Senat entgegen der Empfehlung des Denkmalschutzamtes den Erhalt des einmaligen Hafendenkmals ablehnt. „Der Senat will nicht, kann seine Ablehnung aber nicht wirklich begründen. Das ist Denkmalschutz nach Gusherrenart“, so Christel Oldenburg, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Bei der fast 100-jährigen Wassertreppe 51, die restaurierungsbedürftig ist, handelt es sich um die letzte ihrer Art im Hamburger Hafen. Das Denkmalschutzamt hatte aufgrund einer Überprüfung im April festgestellt:

„In der Tat handelt es sich bei der um 1912 / 1913 in der Billwerder Bucht errichteten sogenannten „Wassertreppe 51“ um eine Dokument der Entwicklung der Hafenwirtschaft und des Hafenverkehrs, insbesondere der mit der Entwicklung des Seehafens einhergehenden Erschließung von Teilen des Hafens für die Binnen- / d.h. Flussschiffahrt. Die Anlage zeugt darüber hinaus von den zeitgenössischen Bemühungen um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Binnenschiffer. Als vom Deich und von den drei Wasserseiten weithin einsehbarer historischer Solitär akzentuiert die Brückenkonstruktion die umliegende Billwerder Bucht und markiert diese als historische Hafenlandschaft“.

In der Sitzung des Kulturausschusses hatte das Denkmalschutzamt diese Einschätzung noch einmal bestätigt.

Davon unbeeindruckt zeigte sich der Senat: ohne Not möchte er die Brücke abreißen. Lediglich die Brückenbögen sollen eingelagert und für 500.000 € saniert werden – um sie später möglicherweise irgendwann einmal an einen Investor zu verkaufen, der sie an anderer Stelle verwenden mag.

Als „Schildbürgerstreich“ bezeichnete dieses Vorhaben die Abgeordnete Carola Veit. „Ein Industriedenkmal lebt von seinem Kontext. Das sind hier die gegenüberliegende Wasserkunstinsel Kaltehofe, die 1893 in Betrieb genommen wurde, die benachbarte Werft, die ebenfalls über 100 Jahre alt ist, und die wenigen verbliebenen Binnenschiffs-Liegeplätze. Und gerade, wenn ein Objekt das letzte seiner Art ist, sollte dies ein besonderes öffentliches Interesse an seiner Erhaltung begründen“.

Die SPD-Abgeordneten kritisierten scharf die Argumentation des Senats. Danach sei der Erhalt der Wassertreppe dem Eigentümer, der Hamburg Port Authority, nicht zuzumuten. „Diese Argumentation geht voll am Denkmalschutzgesetz vorbei und ist genaugenommen eine Ohrfeige für alle Privatleute, die Denkmäler besitzen und zu erhalten haben“, so Carola Veit. Schließlich verfüge die HPA über einen Jahresetat von über 200 Mio. € Hamburger Haushaltsmittel.

Im übrigen sehe das Denkmalschutzgesetz vor, dass auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts Beihilfen gewährt werden können, wenn ihnen aufgrund des Denkmalschutztes Aufwendungen erwachsen, die ihnen wirtschaftlich nicht zumutbar sind. „Wenn es also stimmt, dass die HPA kein Geld hat, müsste sie die Sanierung auch nicht aus dem eigenen Haushalt bestreiten“, erläuterte Veit.

Im Ergebnis beuge der Senat das Denkmalschutzgesetz, um aus nach wie vor unklaren Gründen das Hafendenkmal Wassertreppe 51 zu beseitigen. Was in der Billwerder Bucht tatsächlich geplant wird, mochte der Senat allerdings nicht sagen.

2 Gedanken zu „Denkmalschutz nach Gutsherrenart“

  1. Un-mög-lich! Einfach unmöglich diese Art.

    Kann man dort Prestige-Objekte resp. „Leuchttürme“ bauen? Wenn, dann haben wir die Antwort, was dort hinkommen wird… :-(

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.