Datenschutz-Klatsche für Schwarz-Grün

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Kritik des Datenschutzbeauftragten an der teilweise rechtswidrigen Praxis der Videoüberwachung durch Hamburger Behörden als „Klatsche für Schwarz-Grün“ bezeichnet. Die LINKE moniert ebenfalls fehlende Rechtsgrundlagen, die GAL will eine Befassung im Ausschuss.

„Gerade die Grünen, die die Bürgerrechte immer so hochhalten, müssen sich fragen lassen, warum sie hier nicht stärker auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen gedrungen haben“, sagte die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Andreas Dressel und Jana Schiedek: „Wir erwarten von den Senatoren Ahlhaus und Steffen jetzt klare Ansagen, wann und wie hier die die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden.“

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion habe klar formuliert, dass sie Videoüberwachung in der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt für einen wichtigen Baustein halte. Dressel: „Gerade nach dem Mord auf einem Münchner S-Bahnhof ist klar, dass wir die Sicherheitsbedürfnisse der Menschen sehr, sehr ernst nehmen müssen. Klar ist auch: Videoüberwachung darf und kann Polizisten oder andere Verwaltungskräfte nicht ersetzen sondern nur ergänzen. Und die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Standards sollte für die Hamburger Landesregierung Pflicht und nicht Kür sein.“ Auf diesen Dreiklang habe die SPD-Fraktion unter anderem bei den Videoüberwachungsmaßnahmen auf dem Kiez und in der Schanze immer wieder hingewiesen.

Staatliche Stellen betreiben in Hamburg 397 Videokameras zur Überwachung des öffentlichen Raums. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/3945) der Fraktion DIE LINKE hervor. „Dies geschieht zu einem großen Teil ohne Rechtsgrundlage“, lautet die Kritik des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Casper. Zusätzlich sind dem Senat 7.076 Kameras privater und anderer nicht hoheitliche Betreiber bekannt.

Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin Christiane Schneider: „Das Ausmaß der Überwachung und die Missachtung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unter dem CDU-GAL-Senat sind erschreckend. Wir schließen uns der Forderung des Datenschutzbeauftragten an, die rechtswidrig betriebenen Kameras sofort abzuschalten und zu entfernen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss auch in Hamburg respektiert werden.“

Neben der Videoüberwachung durch Landes- und Bundespolizei nimmt die Videoüberwachung des durch private und andere nicht hoheitliche Betreiber in Bahnhöfen, Flughäfen, Verkehrsbetrieben, Kreditinstituten, Tankanlagen, Parkhäusern, Einkaufszentren und Warenhäusern, Hotels, großen Sportanlagen usw. dramatisch zu. Dem Senat sind 7.076 Kameras bekannt, die Kameras der Deutschen Bahn AG sind dabei nicht mit eingerechnet.

Von den 397 öffentlich betriebenen Videokameras entfallen 73 auf die Hochschulen, 90 auf Dienstgebäude, 29 auf Kriminalitätsbrennpunkte und 19 auf team.arbeit.hamburg zur Überwachung der Kassenautomaten.

Der justizpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Farid Müller, sagt zum Thema: „Der Datenschutzbeauftragte erhebt massive Vorwürfe, die durch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Behörden aufgeklärt werden müssen. Nicht rechtmäßig angebrachte Kameras gehören unverzüglich abgeschaltet, gespeicherte Daten müssen gelöscht werden.

Dem Unterausschuss Datenschutz der Bürgerschaft sollen in einer Sondersitzung die rechtliche Grundlage und die Details der jeweiligen Maßnahmen dargestellt werden. Ebenso muss die Notwendigkeit der Maßnahmen überprüft werden.

Anschließend muss geklärt werden, ob eine weitere gesetzliche Grundlage erforderlich ist.“

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