Briefwahl kann beantragt werden

Für den Briefwahlantrag steht ab sofort im Internet ein Online-Verfahren zur Verfügung. Damit können Hamburgs Wählerinnen und Wähler bereits jetzt Briefwahl beantragen, ohne den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten zu müssen.

Für den Briefwahlantrag steht ab sofort im Internet ein Online-Verfahren zur Verfügung. Damit können Hamburgs Wählerinnen und Wähler bereits jetzt Briefwahl beantragen, ohne den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten zu müssen.

Der Online-Briefwahlantrag ist bis zum 19. September 2017 unter der Adresse www.hamburg.de/briefwahl erreichbar. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 15. August 2017 versendet.
Unabhängig von einem Online-Briefwahlantrag erhalten die Wahlberechtigten in der Zeit vom 21. August bis zum 2. September ihre Wahlbenachrichtigung. Mit dem Formular, das der Wahlbenachrichtigung beiliegt, kann der Briefwahl-Antrag auch per Post gestellt werden.

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