Betriebsrente für mehr Beschäftigte

Geringverdiener sollen von Zusatzrente profitieren
Das Rentensystem in Deutschland setzt auf drei Säulen: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. Die Betriebsrente gilt als die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Bislang profitieren aber vor allem Beschäftigte der oberen Gehaltsgruppen in großen Betrieben von einer Betriebsrente. 

Insgesamt haben heute 57 Prozent der Beschäftigten Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung. In Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten sind es sogar 80 Prozent, in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sind es nur noch 44,8 Prozent. Das heißt: Beschäftigte in kleineren und mittgroßen Betrieben sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener haben das Nachsehen bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Große Koalition hat sich vorgenommen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart
 –, die Betriebsrente weiter zu verbreiten und dafür zu sorgen, dass mehr Beschäftigte in kleineren und mittelgroßen Betrieben sowie Geringverdiener künftig davon profitieren.
Zwei Gutachten, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, lieferten die Erkenntnis, dass die Garantie, die der Arbeitgeber bislang für eine bestimmte Höhe einer späteren Betriebsrente gibt, ein Hemmnis für kleine und mittlere Unternehmen ist. Denn die Absicherung einer garantierten Rente setzt hohe Rückstellungen und finanzielle Absicherungen voraus. Geringverdiener gaben an, dass sie sich einen Freibetrag wünschen, der nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird.

Am 29. Mai 2017 haben die arbeits- und sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher das zwischen den Koalitionsfraktionen ausgehandelte Ergebnis vorgestellt. Der entsprechend geänderte Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird am 1. Juni 2017 vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. 

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