Bedingungen bei Sozialbestattungen verbessern!

KRIEGSGRAEBER.jpegEs trifft Alte, Arme, Schwache und verletzt ihre letzte Würde. Der Staat spart lächerlich geringe Beträge ein. Und eigentlich sollte Hamburg sich über das aktuelle Vorgehen bei Sozialbestattungen schämen, meint die GAL.

KRIEGSGRAEBER.jpegHäufig werden pflegebedürftige Personen von der Sozialbehörde veranlasst, bereits bezahlte Bestattungsverträge aufzulösen, um sich mit dieser Summe an den Pflegekosten zu beteiligen, berichtet die GAL. Das führt dazu, dass viele dieser Menschen nach ihrem Tod dann eine öffentlich finanzierte, anonyme so genannte Zwangsbestattung bekommen.

Dies ist einer der Missstände im Zusammenhang mit der Bestattung von Menschen ohne Vermögen, die die sozialpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Martina Gregersen mit zwei Bürgerschaftsanträgen beseitigen will. „Menschen, denen es offensichtlich wichtig war, für ihre Bestattung zu sorgen, bleibt wegen dieser Behördenpraxis oft nur eine anonyme Zwangsbestattung. Alte und pflegebedürftige Menschen derart zu verunsichern, empfinde ich als schäbig“, sagt Gregersen.

Die Zahl der Sozial- und Zwangsbestattungen in Hamburg steigt. Im Jahr 2006 verzeichneten die Hamburger Behörden fast 2100 Anträge Angehöriger, die sich finanziell nicht in der Lage sahen, die Bestattung eines Verwandten tragen zu können.

Doch leider werden diese Anträge häufig so lange geprüft und bearbeitet, dass die Bestattungsfristen kaum eingehalten werden und es oft zu Zwangsbeisetzungen kommt. Es kommt auch vor, dass Urnen teilweise über viele Monate im Krematorium lagern oder die Verstorbenen anonym zwangsbestattet werden – obwohl sich Angehörige um eine Beerdigung im Sinne des Verstorbenen, teils auch im bestehenden Familiengrab, bemüht haben. „Diese Zustände sind für die Hinterbliebenen nur schwer auszuhalten“, so Martina Gregersen.

Ein Beschluss des Hamburger Landessozialgerichts gewährt in einem solchen Fall die Gewährung eines vorläufigen Darlehens, mit der die Bestattung auch vor einer langwierigen Klärung bezahlt werden könnte. Denn „Pietät und Totenwürde“ müssten Vorrang vor finanziellen Interessen des Staates haben, wie es in der Begründung heißt. Doch leider wird eine solche Regelung nicht allgemein angewendet.

In vielen Fällen werden Menschen, die zwar keine Verwandten haben, aber in ein stabiles soziales Netz eingebunden sind, ebenfalls anonym zwangsbestattet. Denn nahe stehenden Personen wie gute Freundin, Pfleger oder Nachbarin sind in keinem Fall berechtigt, in irgendeiner Form Einfluss auf die Gestaltung der Bestattung zu nehmen und sie nach dem Wunsch des Verstorbenen in die Wege zu leiten. All diese Missstände möchte Martina Gregersen mit ihren Bürgerschaftsanträgen abstellen.

„Im Umgang mit den Toten spiegelt eine Gesellschaft ihren Umgang mit den Lebenden wider. Insofern ist die Begräbniskultur ein äußerst aufschlußreicher Erkenntnisort für das Menschenbild einer Gesellschaft“, heißt es in einem Aufsatz von Sabine Bobert. Dem ist wenig hinzuzufügen.

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